Die Zusammenlegung vieler Grund- und Mittelschulen zu schulstufenübergreifenden
Direktionen ergibt auch im Bereich der Integration von Schülern
und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose eine neue Situation.
Obwohl dieselben gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegen, wird die
Integration an den beiden Schulstufen oft unterschiedlich gehandhabt
und es ist auch für Direktoren und Direktorinnen, die aus der anderen
Schulstufe kommen nicht immer leicht, einen Überblick zu bekommen.
Hier kann die Arbeitsgruppe für Integration auf Schulebene sicher
Hilfe und Entlastung bieten.
Die durch die Zusammenlegung erhöhte Komplexität, sowie die
zunehmend geringer werdenden zusätzlichen personellen Ressourcen
machen es notwendig, dass auf Schulebene neue Denkmodelle entwickelt
werden, dass sämtliche schulinternen Ressourcen ausgelotet und neue
Organisationsformen des Unterrichts erprobt werden.
Dies kommt sicher
nicht nur Schülern und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose zu
gute, sondern im Sinne der Inklusion allen Schülern und Schülerinnen.
Eine solche Aufgabe kann nicht mehr von Einzelpersonen geleistet werden,
sie erfordert vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Fachleute mit
unterschiedlichen Kompetenzen: Direktor, Regellehrpersonen, Integrationslehrpersonen,
Vertreter/innen der Sanitätsbetriebe, Eltern, je nach Bedarf auch
anderer Experten...).
Die Arbeitsgruppe ist der Ort, wo unterschiedliche Kompetenzen zusammenfließen,
Erfahrungen ausgetauscht, neue Gesichtspunkte eingebracht und gemeinsame
Lösungen erarbeitet werden. Wichtig dazu ist, dass gemeinsame Zielsetzungen
erarbeitet werden, dass Integration als gemeinsames Anliegen empfunden
wird.
Damit die Arbeitsgruppe eine effiziente Arbeit leisten kann und somit
wirklich zu einer Ressource für die Schule wird, ist es notwendig,
sowohl Abläufe, als auch Arbeitsschwerpunkte klar zu regeln. Dazu
gehören:
1. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
2. Die möglichen Aufgabenschwerpunkte
3. Die Arbeitsweise
Die Einsetzung der Arbeitsgruppe für Integration auf Direktionsebene
sollte nicht nur einen formalen Akt darstellen, um einer gesetzlichen
Vorgabe Genüge zu leisten. Die Arbeitsgruppe sollte vielmehr als
eine reelle Ressource für die Verbesserung der Qualität der
Integration und somit als ein konkreter Beitrag für die Schulentwicklung
insgesamt wahrgenommen werden.
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