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... bzw. einer gravierenden Störung
Um in den Genuss spezifischer Fördermaßnahmen laut L.G. Nr.20/83
zu kommen, ist in Italien immer noch die Feststellung der Behinderung
bzw. gravierenden Störung verbunden mit einer detaillierten Beschreibung
des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes/Schülers/der Schülerin
notwendig.
Die Feststellung der Behinderung bzw. der gravierenden Störung erfolgt
durch die Dienste des Sanitätsbetriebes:
- Dienst für Physische
Rehabilitation,
- Psychologischer Dienst und
- Kinderneuropsychiatrischer
Dienst.
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Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 935 vom
22. März 2004 wurde die Erstellung von Funktionsdiagnosen neu geregelt.
Aufgrund des Schweregrades der Beeinträchtigung sind zwei Gruppen von
Diagnosen vorgesehen:
- Diagnosen mit weitreichenden Auswirkungen und
- solche mit eingegrenzten Auswirkungen.
Für erstere wird eine Funktionsdiagnose erstellt, für die zweiten eine
Funktionsbeschreibung.
Entsprechend unterschiedlich ist auch die Zuweisung von zusätzlichem
Perspnal geregelt, sowie das Recht auf spezifische Maßnahmen, insebsondere in Bezug auf die Bewertung.
Die Feststellung der Behinderung bzw.
gravierenden Störung verbunden mit der individuellen Beschreibung
des Kindes/Schülers, der Schülerin wird „Funktionsdiagnose“ genannt;
eine Diagnose also, die nicht eine rein medizinisch/klinische Ausrichtung
hat, sondern vielmehr die Grundlage bilden soll für eine angemessene
erzieherische und didaktische Tätigkeit, die Grundlage also für
den Individuellen Erziehungsplan. Diagnostik im Sinne einer für
das Lernen in Kindergarten und Schule funktionalen Beschreibung
der Stärken
und Schwächen
des jeweiligen Kindes/Schülers, der Schülerin.
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Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf der Grundlage des internationale
Klassifikationssystems ICD-10, das die einzelnen Behinderungen
und Störungen definiert und klare Kriterien für deren Abgrenzung
angibt. Nicht immer sind diese Abgrenzungen in der konkreten Arbeit so
genau möglich; zudem nehmen Lehrpersonen Schüler und Schülerinnen
im Unterricht und in der Gruppe häufig anders wahr, als dies in
der Testsituation der Fall ist. Diese unterschiedliche Wahrnehmung führt
oft zu Missverständnissen.
Die funtkionale Beschreibung des Kindes/Schülers/der Schülerin erfolgt
hingegen aif der Grundlage des von der WHO (Weltgesundheits-organisation)
im Jahre 2000 erstellten neuen Klassifikationssystems ICF (Internationale
Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit). Die ICF ist kein Instrument zur Diagnoseerstellung,
sondern möchte in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache
und einen Rahmen zur Beschreibung von Gesundheits- und mit Gesundheit
zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung stellen.
Als
solche ist sie eine Hilfe zur Kompetenzbeschreibung von Personen jeglichen
Alters und auf den verschiedensten Stufen. Es steht demnach ein Menschenbild
dahinter, das von den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Menschen
ausgeht mit dem Ziel, die größtmögliche Teilhabe des
Menschen am reellen Leben zu ermöglichen. Dabei gewinnen aber auch
die Umweltfaktoren eine besondere Bedeutung (z.B. Einstellungen der Umwelt
zur Behinderung, architektonische Barrieren, Hilfsmittel, personelle
Unterstützung..).
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