|
|
Der
Einheitstext der Landeskollektivverträge für
das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Gund-, Mittel- und Oberschulen
vom 30. April 2003 sieht
im Artikel 13 vier
Aufgabenbereiche für "unterstützende Tätigkeiten
im Rahmen des Schulprogramms" vor und formuliert mögliche Tätigkeitsfelder
der Koordinatorinnen und Koordinatoren. Im Rahmen der Autonomie
können die Lehrerkollegien der einzelnen Schule, ausgehend von den
Bedürfnissen der jeweiligen Schule, selbst Schwerpunkte für
die Tätigkeit der Koordinatoren festlegen.
|