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Der Einheitstext der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Gund-, Mittel- und Oberschulen vom 30. April 2003 sieht im Artikel 13 vier Aufgabenbereiche für "unterstützende Tätigkeiten im Rahmen des Schulprogramms" vor und formuliert mögliche Tätigkeitsfelder der Koordinatorinnen und Koordinatoren. Im Rahmen der Autonomie können die Lehrerkollegien der einzelnen Schule, ausgehend von den Bedürfnissen der jeweiligen Schule, selbst Schwerpunkte für die Tätigkeit der Koordinatoren festlegen.

 

 

Es wird aber auch Schwerpunkte geben, die vertikal alle vier Bereiche betreffen. Ein solcher Schwerpunkt könnte die Integration sein.

     

Das muss geklärt werden:
Nach welchen Kriterien werden die Schwerpunkte im Lehrerkollegium ausgewählt?
Wie kann bei der Festlegung der Schwerpunkte vorgegangen werden?

     
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001