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Organisation der Schüler-Streit-Schlichtung

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Räumliche Voraussetzungen

 

 

 

Dienstplan der Schlichterinnen oder der Schlichter

 

Bekanntmachung der Schlicherinnen und Schlichter

Befreiung für die Dauer der Schlichtung

 

 

 

 

 

Bekanntmachung der Streit-Schlichtung in der Schulgemeinde

 


Günstige räumliche Voraussetzungen müssen oft erst geschaffen werden. Der Schlichtungsraum sollte so liegen, dass Störungen nicht zu erwarten sind. Die Einrichtung sollte eine Atmosphäre unterstützen, in der Schlichter und Kontrahenten sich wohlfühlen. Dazu können Blumen gehören oder eine Gestaltung der Wände, jedenfalls eine Sitzordnung, die Blickkontakt ermöglicht. Schreibpapier, Stifte und die erforderlichen Formulare sollten bereitliegen.

Damit eine Schlichterin oder ein Schlichter leicht zu erreichen ist, kann zu Beginn des Schuljahres ein Dienstplan aufgestellt werden. Je zwei Schlichter/innen sind in jeder großen Pause im Schlichtungsraum anwesend. Soll eine Schlichtung stattfinden, einigen sich die Schlichter/innen untereinander, wer in diesem Fall schlichtet.

Plakate mit den Fotos aller Schlichterinnen und Schlichter, auf denen ihre Namen und ihre Klasse stehen, helfen zu informieren. Diese Plakate und der Dienstplan können in der Pausenhalle, am Schwarzen Brett der Schule, der SV und im Lehrerzimmer ausgehängt werden.

Wenn ein Streit stattgefunden hat, und die Kontrahenten eine Schlichtung wollen - vielleicht nachdem sie von einer Lehrperson, dem/r Hausmeister/in, dem/r Sekretär/in, einem/r Klassensprecher/in, einem/r oder Schlichter/in darauf hingewiesen wurden - sollte diese möglichst bald stattfinden. Da die Pause, in der der Streit stattgefunden hat, in der Regel für die Schlichtung nicht ausreicht, müssen Schlichter/in und Kontrahenten sich mit ihren Fachlehrer/innen der folgenden Stunde in Verbindung setzen, um eine Befreiung für die Dauer der Schlichtung zu erbitten.

In der Regel wird eine Schlichtung bis zu 30 Minuten dauern. Dabei muss auch mit einer Ablehnung gerechnet werden, denn es gibt gute Gründe, die eine direkte Befreiung nicht zulassen. Alternativen für diesen Fall, wie spätere Schlichtung oder die Wahl eines anderen Schlichters werden in der Ausbildung besprochen.

Vor einer Einführung der Schlichtung durch Schülerinnen und Schüler muss das Kollegium im Rahmen einer Konferenz über den Sinn des Programms und über den geplanten organisatorischen Verlauf an der Schule informiert werden. Ebenso sind die Eltern zu informieren. Eine breite Zustimmung ist notwendig, um einen erfolgreichen Ablauf zu gewährleisten.


         
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