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Zur Zeit Aristoteles wurden auf der ganzen Welt die geistig behinderten Menschen in Schluchten geworfen und bei den Römern wurden die neugeborenen missgebildeten Kinder getötet.

Im Mittelalter glaubten die Menschen, dass der Teufel ein gesundes Kind gegen ein missgebildetes eintausche.

Am Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Anstalten für geistig behinderte Menschen errichtet. Man nannte sie "Schwachsinnigenanstalten", "Blödenanstalten" oder "Idiotenanstalten".

In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden für geistig behinderte Kinder schon öffentliche Hifsschulen gegründet. In diesen Schulen wurde nicht auf das Wohl eines jeden einzelnen Behinderten geachtet, sondern man wollte der Gefahr einer kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Volksschädigung vorbeugen.

1938 trat das "Reichsschulpflichtgesetz" in Kraft, darin heißt es: "Bildungsunfähige Kinder und Jugendliche sind von der Schulpflicht befreit. Als bildungsunfähig sind solche Kinder und Jugendliche anzusehen, die körperlich, geistig oder seelisch so beschaffen sind, dass sie auch mit den vorhandenen Sonderschuleinrichtungen nicht gefördert werden können." Mit der Einführung dieses neuen Gesetzes wurden die Hilfsschulen zu Leistungsschulen umgebaut und somit war man kaum mehr interessiet Behinderte zu erziehen.

1958 griffen Eltern zur Selbsthilfe und schlossen sich zur Elternvereinigung "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" zusammen. Sie erreichten somit, dass das behinderte Kind dessen Erziehbarkeit und Bildbarkeit gering ist und weder Schulen noch Kindergärten besucht, ein Anrecht darauf hat, als Mensch beachtet und behandelt zu werden. Der Staat darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen und diesen Kindern Heimen oder Tagesstätten einrichten. Heutzutage versucht man geistig behinderte Kinder in die Gesellschaft zu integrieren: man versucht sie in normale Schulen zu schicken, wobei sie dort von einem Stützlehrer betreut werden.

       
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001