Aufgabenbeschreibung
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Seit einigen Jahren können laut Landeskollektivvertrag der Lehrpersonen
in jeder Direktion vom Lehrerkollegium Koordinatoren und Koordinatorinnen
für die Umsetzung des Schulprogramms namhaft gemacht werden.Dabei gibt es eine Reihe von Tätigkeiten und Aufgaben, die auch
den Bereich der schulischen Integration betreffen. Es ist sinnvoll, den Bereich
der Integration einem eigenen Koordinator,
einer Koordinatorin zu übertragen, die in Zusammenarbeit mit den
anderen Koordinatorinnen dafür Sorge trägt, dass die integrationsspezifischen
Schwerpunkte in den Gesamtplan der Schule eingebaut werden.
Als Voraussetzungen für diese Tätigkeit sollte der Besitz des
Spezialisierungsdiploms für den Unterricht mit Schülern/Schülerinnen
mit Behinderung absoluten Vorrang geben. Andere Kriterien könnten
sein:
- Der kontinuierliche Besuch spezifischer Fortbildungsveranstaltungen
- Die
Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Integration auf Schul-, Bezirks-
und Landesebene
Weitere grundlegende Voraussetzungen sind:
- Die Bereitschaftserklärung, zwischen 20 und 30 Fortbildungsstunden
im Dienst zu besuchen
- Mindestens drei Jahre lang diese Tätigkeit
auszuüben
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen
und außerschulischen
Diensten
Unterstützungssysteme auf Bezirksebene:
- Kontinuierliche Koordinierungstreffen mit den Integrations- und Schulberater/innen
vor Ort, sowie bei Bedarf mit den Vertreterinnen anderer Dienste
- Besprechen von Problemsituationen und Erarbeiten von gemeinsamen
Lösungsvorschlägen
mit externer Moderation durch oben genannte Dienste
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