| Die Feststellung der Behinderung (Diagnose) und die Beschreibung des
aktuellen Entwicklungsstandes bilden ein Dokument.
Unter Funktionsdiagnose
versteht man die analytische Beschreibung der funktionellen Beeinträchtigung
des psychophysischen Zustands des Kindes/Schülers/der Schülerin
zur Zeit der Erstmeldung in den Diensten des Sanitätsbetriebes.
Sie ist auf die Rehabilitation ausgerichtet und muss in besonderer Weise
die Fähigkeiten des Kindes/Schülers, der Schülerin berücksichtigen.
Bei der funktionalen Beschreibung handelt
es sich
um die
Beschreibung, nicht um die Festschreibung des Entwicklungsstandes des
jeweiligen Kindes
mit seinen Stärken und Schwächen zur Zeit der Erstellung
der Funktionsdiagnose. Bei „echten“ Behinderungen ändert
sich die Diagnose im Laufe der Jahre auch nicht, was sich ändert,
ist der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin.
Die Erstdiagnose kann aber auch im Laufe der schulischen Laufbahn durch
die Dienste der Sanitätsbetriebe akutalisiert werden. In der Regel
erfolgt dies im Rahmen der Übertritte vom Kindergarten in die
Grundstufe, bzw. von einer Schulstufe in die nächste.
Problematisch ist, wenn Lehrpersonen auch Jahre nach der Erstellung
der FD diese Beschreibung noch als gültig ansehen und sich aufgrund
dieser Beschreibung ein Bild vom jeweiligen Schüler, der Schülerin
machen. Hier sind aktuellere Dokumente, wie das FEP oder der IEP weitaus
sicherere Informationsquellen.
Die FD wird von einem interdisziplinären Team erstellt, das je
nach Bedarf von den dafür zuständigen Fachleuten der Sanitätsbetriebe
(Fachärzten/-ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Therapeuten/Therapeutinnen)
zusammengesetzt ist. Der Interdisziplinarität wird in allen Phasen
- von der Meldung bis hin zur Planung der individuellen Maßnahmen
- großes Gewicht beigemessen; jede/r trägt durch ihren/seinen
spezifischen professionellen Beitrag zu einer ganzheitlichen Sichtweise
und zu einer bestmöglichen Förderung des Kindes/Schülers/der
Schülerin mit Behinderung bei.
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