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Der Individuelle Erziehungsplan (IEP)

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    Es gibt in Italien keine offiziellen Lehrpläne für die verschiedenen Be-hinderungsarten, da man davon ausgeht, dass jedes Kind/jeder Schüler/jede Schülerin in ihrer Art einzigartig ist und auch Kinder/Schüler/innen mit derselben Behinderung sich so stark voneinander unterscheiden, dass es keine gemeinsamen behinderungsspezifischen Lehrpläne geben kann.
 
   

Deshalb ist für jedes Kind, für jeden Schüler, jede Schülerin mit einer Funktionsdiagnose ein Individueller Erziehungsplan zu erstellen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz von den Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen, gilt es doch aufgrund gezielter systematischer Beobachtungen die Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin zu Beginn des Schuljahres zu erfassen und darauf aufbauend individuelle Zielsetzungen abzuleiten. Dabei gilt es aber auch die Verbindung mit den Zielsetzungen der Klasse herzustellen, damit ein gemeinsames Lernen, wenn auch auf unterschiedlichen Niveau- und Komplexitätsstufen möglich ist.

Der Individuelle Erziehungsplan beschreibt aufgrund der Ergebnisse der Funktionsdiagnose (FD) bzw. des Funktionellen Entwicklungsprofils (FEP) die integrierten und aufeinander abgestimmten Maßnahmen, welche für das Kind/den Schüler/die Schülerin mit Behinderung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 Jahr) zur vollen Verwirklichung des Rechtes auf Erziehung und Bildung vorgesehen werden. Dabei werden die didaktisch - erzieherischen Vorhaben, die individuellen Maßnahmen zur Rehabilitation und Sozialisation, sowie die Formen der Integration von schulischen und außerschulischen Tätigkeiten berücksichtigt.

Der IEP wird gemeinsam von den
den Lehrpersonen bzw. Kindergärtnerinnen,
den Mitarbeiter/innen für Integration
unter Mitarbeit der Eltern

ausgearbeitet; mindestens 2 Mal im Jahr werden die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Auf Anfrage nehme auch die Fachkräften der Sanitätsbetriebe an den Treffen teil. 

   

Der IEP berücksichtigt folgende Punkte:

  • Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin bezogen auf die fächerübergreifenden Bereiche, sowie auf die verschiedenen Fachbereiche; zusätzlich ist es wichtig auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:
    • Die besonderen Fähigkeiten und Stärken des Kindes /Schülers, der Schülerin, sein Selbstbild, die Einschätzung der eigenen Leistungen, sowie der Unterstützungsbedarf
    • Die familiäre Situation
    • Die Sichtweise aus dem Blickwinkel anderer Personen.
  • Daten, den bisherigen Kindergarten- bzw. Schulbesuch betreffend
  • Schwerpunkte der individuellen Fördermaßnahmen sowohl in pädagogisch-didaktischer, als auch therapeutischer Hinsicht
  • Planung der individuellen Zielsetzungen
  • Bewertungskriterien
  • Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und der erzielten Er-gebnisse.

Der IEP ist innerhalb der ersten Unterrichtswochen, spätestens innerhalb November zu erstellen und schriflticher Form den Eltern auszuhändigen.

Der IEP ist ein offizielles Dokument; als solches sollte er stets griffbereit und auf dem neuesten Stand im Kindergarten/in der Schule aufliegen. Der IEP ist eine Art Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern (Kindergar-ten/Schule, Eltern, Sanitätsberieben) und sollte deshalb auch von allen unterzeichnet werden. Im Laufe des Schuljahres – insbesondere in Folge der Semesterbewertung – sind im Rahmen der Überprüfung der erreichten Ziele die gesetzten Maßnahmen zu überprüfen und wenn notwendig sind sowohl die Ziele, als auch die Maßnahmen abzuändern. Davon sind die Eltern in Kenntnis zu setzen.
 

Vorgehensweisen der Überprüfung   Die Treffen zu Erstellung und Überprüfung des IEP bedürfen einer gezielten Vorbereitung und Planung. Bei der Erstellung und Überprüfung des IEP sind bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten.
         
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