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Es gibt in Italien keine offiziellen Lehrpläne
für die verschiedenen Be-hinderungsarten, da man davon ausgeht, dass
jedes Kind/jeder Schüler/jede Schülerin in ihrer Art einzigartig
ist und auch Kinder/Schüler/innen mit derselben Behinderung sich so
stark voneinander unterscheiden, dass es keine gemeinsamen behinderungsspezifischen
Lehrpläne geben kann.
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Deshalb ist für jedes Kind, für jeden Schüler,
jede Schülerin
mit einer Funktionsdiagnose ein Individueller Erziehungsplan
zu erstellen.
Dies erfordert eine hohe Kompetenz von den Kindergärtnerinnen
und Lehrpersonen, gilt es doch aufgrund gezielter systematischer Beobachtungen
die Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin zu Beginn
des Schuljahres zu erfassen und darauf aufbauend individuelle Zielsetzungen
abzuleiten. Dabei gilt es aber auch die Verbindung mit den Zielsetzungen
der Klasse herzustellen, damit ein gemeinsames Lernen, wenn auch auf
unterschiedlichen Niveau- und Komplexitätsstufen möglich
ist.
Der Individuelle Erziehungsplan beschreibt aufgrund der Ergebnisse
der
Funktionsdiagnose (FD) bzw. des Funktionellen Entwicklungsprofils (FEP)
die integrierten und aufeinander abgestimmten Maßnahmen, welche
für das Kind/den Schüler/die Schülerin mit Behinderung
für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 Jahr) zur vollen
Verwirklichung des Rechtes auf Erziehung und Bildung vorgesehen werden.
Dabei werden die didaktisch - erzieherischen Vorhaben, die individuellen
Maßnahmen zur Rehabilitation und Sozialisation, sowie die Formen
der Integration von schulischen und außerschulischen Tätigkeiten
berücksichtigt.
Der IEP wird gemeinsam von den
den Lehrpersonen bzw. Kindergärtnerinnen,
den Mitarbeiter/innen für Integration
unter Mitarbeit der Eltern
ausgearbeitet;
mindestens 2 Mal im Jahr werden die Ergebnisse der durchgeführten
Maßnahmen überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Auf Anfrage nehme auch die Fachkräften der Sanitätsbetriebe an den Treffen teil.
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Der IEP berücksichtigt folgende
Punkte:
- Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin bezogen
auf die fächerübergreifenden Bereiche, sowie auf die verschiedenen
Fachbereiche; zusätzlich ist es wichtig auch folgende Aspekte
zu berücksichtigen:
- Die besonderen Fähigkeiten und Stärken des Kindes /Schülers,
der Schülerin, sein Selbstbild, die Einschätzung der eigenen
Leistungen, sowie der Unterstützungsbedarf
- Die familiäre Situation
- Die Sichtweise aus dem Blickwinkel anderer Personen.
- Daten, den bisherigen Kindergarten- bzw. Schulbesuch betreffend
- Schwerpunkte der individuellen Fördermaßnahmen sowohl
in pädagogisch-didaktischer, als auch therapeutischer Hinsicht
- Planung der individuellen Zielsetzungen
- Bewertungskriterien
- Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und der erzielten
Er-gebnisse.
Der IEP ist innerhalb der ersten Unterrichtswochen,
spätestens
innerhalb November zu erstellen und schriflticher Form den Eltern auszuhändigen.
Der IEP ist ein offizielles Dokument; als solches
sollte er stets griffbereit und auf dem neuesten Stand im Kindergarten/in der Schule
aufliegen.
Der IEP
ist eine Art Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern (Kindergar-ten/Schule,
Eltern, Sanitätsberieben) und sollte deshalb auch von allen unterzeichnet
werden. Im Laufe des Schuljahres – insbesondere in Folge der Semesterbewertung – sind
im Rahmen der Überprüfung der erreichten Ziele
die gesetzten Maßnahmen zu überprüfen und wenn notwendig
sind sowohl die Ziele, als auch die Maßnahmen abzuändern.
Davon sind die Eltern in Kenntnis zu setzen.
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| Vorgehensweisen
der Überprüfung |
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Die Treffen
zu Erstellung und Überprüfung des IEP bedürfen einer gezielten Vorbereitung
und Planung. Bei der Erstellung und Überprüfung
des IEP sind bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten. |
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