... die Integration an den weiterführenden Schulen
Auch für die weiterführenden Schulen gelten die grundlegenden
Bestimmungen über Bildungspflicht und schulische Integration:
- Anhebung
der Bildungspflicht für alle Schüler/innen
bis zum 18. Lebensjahr
- Recht der Schüler/innen mit Beeinträchtigung
auf Erziehung und Bildung in den allgemeinen Klassen der Schulen jeder
Art und Stufe
- Dieses Recht darf nicht durch Lernschwierigkeiten
oder Beeinträchtigungen,
die sich aus der Behinderung ergeben, geschmälert werden
- Förderung jedes Schülers/jeder Schülerin als zentrale
Aufgabe des Bildungssystems
Ebenso haben Schüler und Schülerinnen mit einer FD auch an
weiterführenden Schulen grundlegende Rechte auf
- differenzierte
Zielsetzungen
- einen Individuellen Erziehungsplan
- differenzierte Bewertung
- zusätzliche Unterstützung durch
eine Integrationslehrperson und/oder durch einen, eine Behindertenbetreuer/in
- normale Abschlüsse mit besonderer Berücksichtigung der
Beeinträchtigung
- differenzierte Abschlüsse
Bildung entscheidet über die beruflichen und gesellschaftlichen
Möglichkeiten der Teilhabe des jungen Menschen
Deshalb ist die Anhebung der Bildungspflicht als Recht des jungen Menschen
auf längere Bildungs- und Ausbildungszeiten zu sehen. Gleichzeitig
eröffnet sie auch mehr Möglichkeiten, neue Kompetenzen zu erwerben.
Integration kann nur im gemeinsamen Lernen mit und von Mitschülern
erfolgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten.
Auch Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung brauchen das
normale Umfeld, mit dem sie sich auseinandersetzen können, Lernen
erfolgt in sozialen Bezügen.
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