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Die Bewertung bei Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung

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    Edith Brugger-Paggi

 

 


 

Wenn Bewertung allgemein als sehr komplexes Phänomen betrachtet werden kann, so erhöht sich deren Komplexität im Zusammenhang mit der Bewertung von Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung noch zusätzlich. Die allgemeinen Grundlagen sowie die Grundsätze der Bewertung gelten auch für Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung.

Der Großteil der Bestimmungen bezieht sich auf die Abschlussprüfungen. Zudem gibt es einige Unterschiede im Zusammenhang mit der Bewertung auch in den verschiedenen Schulstufen.

Was von Lehrpersonen oft gewünscht wird, dass auch für Schüler mit Behinderung bestimmte „Minimalziele“ bei Abschlussprüfungen vorgegeben werden sollten, gibt es nicht, weil es dem Recht auf eine individuelle Bewertung dieser Schüler widersprechen würde.

Dadurch wird den einzelnen Lehrerkollegien, Klassenräten und Prüfungskommissionen einerseits ein bestimmter Entscheidungsfreiraum zugestanden, verbunden jedoch auch mit einem hohen Grad an pädagogischer Verantwortung. Dies verunsichert Lehrerkollegien und Klassenräte, auch weil oft noch die selektive Funktion der Bewertung in den Köpfen vorherrscht.

Die Bewertung der Unterstufe wird durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1168/2017 und in der Oberstufe durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1020/2011 geregelt, anderseits durch jährlich erscheinende Rundschreiben und Prüfungsverordnungen, die auf aktuelle Veränderungen im Bildungssystem reagieren. Daraus lassen sich einige allgemeine Grundsätze ableiten:

   
 
  • Schule ist auch für Schüler mit einer Beeinträchtigung kein leistungsfreier Raum, nur ist die Leistung als ganzheitlicher Entwicklungsprozess zu sehen, wobei die Grundlage für die Bewertung die Ausgangslage des Schülers/der Schülerin und seine/ihre individuellen Kompetenzziele sind. Der Individuelle Bildungsplan ist demnach Grundlage der Bewertung, nicht die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kennntisse der jeweiligen Klassenstufe. Jeder auch noch so einfachen Handlung liegt eine kognitive Komponente zugrunde. Auch bei der Aneignung sozialer Kompetenzen geht es darum, dass der Schüler lernt, in gewissen sozialen Kontexten den angemessenen Handlungsbezug auszuwählen.
 
  • Bereits zu Beginn ist es wichtig, Schülern und Eltern gegenüber die Kriterien der Bewertung klar zu definieren.
 
  • Eine weitere Hilfe ist die Orientierung an Lernzielhierarchien. Diese erleichtern uns, die Ebene zu bestimmen, auf der wir unsere Ziele angesetzt haben, aber auch genauer den Komplexitätsgrad der Ziele zu bestimmen.
 
  • Differenzierten Zielsetzungen müssen auch differenzierte Lernzielkontrollen entsprechen, die dazu dienen die Leistungsentwicklung zu dokumentieren und zu überprüfen.
         
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