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Beteiligte

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WIE?

WOZU?

WAS?

WER?

WOMIT?

Abbildung

Alle beteiligten Mitglieder der Schulgemeinschaft sind in den  gesamten Evaluationsprozess einzubinden.

 

 

Ebenso wie Schulentwicklung von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft - Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, nicht-unterrichtendem Personal - getragen werden muss, sind die jeweils Beteiligten auch in den Prozess der Praxisreflexion und Selbstevaluation einzubinden.

Die Entscheidungen darüber,

  • WER (die gesamte Schule oder Einzelne)
  • WAS (ausgewählte Themen, z.B. Schulklima)
  • WANN (in bestimmten Zeitabständen)


evaluiert, obliegen dem gesamten Lehrerkollegium und dem Schulrat.

 

Wird die Schule als Ganzes evaluiert,
spricht man von SCHULQUALITÄTSRECHERCHE,
evaluiert ein Einzelner seine Tätigkeit,
so handelt es sich um INDIVIDUAL-FEEDBACK.
(Peter Posch)

 

Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist es sinnvoll, sich auf beide Formen zu stützen.

Die jeweils Betroffenen müssen möglichst am ganzen Prozess beteiligt werden, damit sie sich mitverantwortlich fühlen. Auch Schüler/innen und Eltern sollten - je nach zu evaluierendem Bereich - in die Evaluation einbezogen werden.

Die Datenhoheit liegt immer bei den Beteiligten und Betroffenen.

Besonders bewährt hat sich die Errichtung einer Evaluationsgruppe,
die für Planung und Durchführung der Evaluation zuständig ist,
und einer Steuergruppe, die dafür Sorge trägt, dass Auswertung der Daten und daraus folgende Maßnahmen einem sinnvollen Konzept entsprechen.

     
         
 
         
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