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Rechte des Kindes in Bezug auf den Unterricht (20/72)

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Malfertheiner Astrid

Malfertheiner Astrid

Donnerstag, 10. Oktober 2019

Kategorien:

Theorie Freinet
 
  1.       Jeder Schüler/ jede Schülerin hat das Recht auf den eigenen Lernprozess, die eigene Entwicklung, seien/ ihre Individualität.
  2.    Die Verschiedenheit der Lernenden ist eine Bereicherung- ihre „Gleichschaltung“ ist verderblich.
  3.       Jede/ r Lernende hat das Recht auf seinen/ ihren eigenen Lernrhythmus.
  4.      Das Lernen soll Freude machen und in Erfolgserlebnisse münden.
  5.      Selektion aufgrund von Konkurrenz und Misserfolg soll so weit wie möglich abgebaut werden.
  6.    Nicht Übernahme „fertiger“ Erlebnisse, sondern eigenes Experimentieren und „tastendes Versuchen“ sind Ziele des Lernprozesses.
  7.      Nicht Indoktrination durch vorgegebene Schulbuch- Weisheiten, sondern eigene kritische Untersuchungen der Wirklichkeit sollen das Denken der Schüler bestimmen.
  8.     Die Schüler/Innen sind Initiatoren und Organisatoren ihrer eigenen Lernprozesse (mit Hilfe von Arbeitsplänen/ Arbeitsmaterialien zur Selbstkorrektur/ freien Texten).
  9.        Das Lernen soll in gemeinsamer Verantwortung kooperativ organisiert werden.
  10. Die Selbstregulierung von Konflikten erfolgt im Klassenrat (Vgl. Klein, Lothar/ Vogt, Herbert: Freinet- Pädagogik in Kindertageseinrichtungen. Entdeckendes Lernen oder „Vom Hunger nach Leben“. Freiburg 1998. S.21f).

Auf diesen Rechten beruhen die Techniken und  Arbeitsformen nach Freinet, die im Folgenden genauer erläutert werden und die wir in den Klassen mit reformpädagogischer Ausrichtung anwenden.

 

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