Wasserprobe |
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Diese Probe bestand
darin, daß die angeklagte Person an Händen und Füßen
gefesselt wurde und dass man sie dann anschließend so ins Wasser
warf. Man war der Meinung, daß die Hexen keine Seele hätten,
und dass sie somit kein "Inneres" besäßen; man warf
sie deshalb ins Wasser, um sehen zu können, ob sie leichter waren
und somit an der Oberfläche des Wassers blieben. |