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Wasserprobe

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Wasserprobe
 

 

 

 

 

Diese Probe bestand darin, daß die angeklagte Person an Händen und Füßen gefesselt wurde und dass man sie dann anschließend so ins Wasser warf. Man war der Meinung, daß die Hexen keine Seele hätten, und dass sie somit kein "Inneres" besäßen; man warf sie deshalb ins Wasser, um sehen zu können, ob sie leichter waren und somit an der Oberfläche des Wassers blieben.

         
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