|  Wasserprobe
 |  |         Diese Probe bestand 
											    darin, daß die angeklagte Person an Händen und Füßen 
											    gefesselt wurde und dass man sie dann anschließend so ins Wasser 
											    warf. Man war der Meinung, daß die Hexen keine Seele hätten, 
											    und dass sie somit kein "Inneres" besäßen; man warf 
											    sie deshalb ins Wasser, um sehen zu können, ob sie leichter waren 
									      und somit an der Oberfläche des Wassers blieben. |