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Strategie- und Rollenmodelle zur Konfliktbehandlung

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Strategie der Moderation
siehe auch:
Die Eskalation von Konflikten

 

 

Strategie der Prozessbegleitung

 

Sozio - therapeutische Prozessbegleitung

 

 

Strategie der Versöhnung (Konziliation)

 

Strategie der Vermittlung (Mediation)

 

 

 

Schiedsverfahren

 

 

 

 

 

Strategie des Machteingriffs

 

 

 

Übertragung auf die Schule

Schüler - Streit - Schlichtung

 

Glasl nennt als wichtigste Modelle für Strategien und Rollen bei der Konfliktbehandlung:

  • die Moderationsstrategie - mit der Rolle des Moderators,
  • die Strategie der Prozessbegleitung - mit der Rolle des Prozessbegleiters,
  • die sozio-therapeutisch orientierte Prozessbegleitung - mit der Rolle des sozio-therapeutischen Prozessbegleiters,
  • die Strategie der Versöhnung (Konziliation) - mit der Rolle des Konziliators,
  • die Vermittlungsstrategie (Mediation) - mit der Rolle des Vermittlers,
  • das Schiedsverfahren (inklusive gerichtlicher Verfahren) - mit der Rolle des Schiedsrichters und
  • die Strategie des Machteingriffs - mit der Rolle der Machtinstanz.

Der Moderator oder die Moderatorin muss darauf vertrauen, dass die Streitenden ihren Konflikt nach einigen Interventionen selbst bewältigen können. Er/sie versucht, die an Ort und Stelle auftretenden Probleme der Interaktion sowie inhaltliche und prozessuale Differenzen mit sofortigen "Selbstheilungsangriffen" zu korrigieren. Diese Interventionsstrategie erweist ihren Nutzen bei Konflikten in der zweiten Eskalationsstufe sowie für weniger komplexe Konflikte des dritten Eskalationsgrades.

Der Prozessbegeleiter arbeitet an bereits länger fixierten Perzeptionen, Attitüden, Intentionen und Verhaltensweisen der Konfliktparteien. Befestigte Rollen und Beziehungen müssen wieder aufgelockert werden.

Sie sollen zum Durchbrechen bestehender neurotischer Rollenbildungen, des sozialen Autismus beitragen. Diese Strategie ist vor allem für die fünfte Eskalationsstufe wirkungsvoll, wenn durch Gesichtsverlust die Identität der Parteien grundlegend in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Die Versöhnung ist der passivere Versuch, Harmonie und Zusammen-arbeit zu erzielen. Vermittlung ist die aktivere Rolle, wobei auch von der Vermittlerin oder vom Vermittler die Initiative zu Kompromissen und alternativen Lösungen ergriffen werden kann.

Die Mediatorin oder der Mediator bemüht sich, zwischen den Parteien einen akzeptablen Kompromiss herzustellen, der den Inter-essen aller Rechnung trägt und eine Koexistenz ermöglicht. Diese Strategie ist hauptsächlich für die sechste und siebte Eskalationsstufe angebracht, wenn die Streitenden außerstande sind, in direkter Begegnung ihre Probleme kooperativ zu lösen.


Mediation und Gewaltfreiheit: Die Grundgedanken der Mediation entsprechen denen der Gewaltfreiheit und der gewaltfreien Konfliktaustragung.

Die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter entscheidet aufgrund eigener Beurteilung, wie der Konflikt gelöst werden kann. Der Konflikt muss sich dabei auf einen von den Parteien umschriebenen Dissens über Fakten bzw. Normen beziehen.

Schiedsverfahren bieten noch auf den Stufen sieben und acht einen Ausweg, auch nachdem Bemühungen um Vermittlung bereits gescheitert sind und durch Macht- und Gegenmachtsstrategien ein toter Punkt erreicht ist.


Mediation und Schiedsspruch: Im Unterschied zur Mediation ent-scheidet beim Schiedsverfahren die unparteiische dritte Instanz, welche Konfliktlösung zum Zuge kommen soll.

Aufgrund ihrer Machtüberlegenheit kann die Machtinstanz ihre Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzten. Die Machtinstanz muss/sollte in der Lage sein, nach ihrem Eingriff die Situation langfristig zu beherrschen.


Mediation und Gerichtsverfahren: Im Blickpunkt der Gerichtsverhandlung steht die Vergangenheit und die Bewertung, wer im Recht ist und wer nicht. Im Mediationsverfahren dagegen geht es mehr um die Gegenwart und um die Zukunft. Zentrale Frage ist, wie der Konflikt geregelt werden kann, ohne nach Schuld und Schuldigen suchen zu müssen.


Lehrerinnen und Lehrer werden diese Rollen sowohl im unterrichtlichen Geschehen einnehmen müssen, um so für eine angenehme Lernatmosphäre zu sorgen, als auch bei heißen Konflikten oder bei Gewaltphänomenen. Nicht immer ist aber bei heißen Konflikten eine Versöhnung oder Vermittlung möglich. Bei körperlicher Gewalt kann es auch notwendig sein, eine Klassen- oder Lehrerkonferenz oder sogar die Polizei als Machtinstanz einzuschalten.


Erfahrungen sollten im Foyer gesammelt und am Schwarzen Brett diskutiert werden. Im Foyer können sie für viele verfügbar gemacht werden.

 
         
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