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Institutionen für Behinderte sind Einrichtungen , in denen Arbeitsmöglichkeiten für Personen geschaffen sind, die wegen ihrer geistigen oder körperlichen Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkt keine Arbeit finden.

Die Dienste und Einrichtungen werden unterteilt:

Tagesstätte:

  • Behindertenwerkstätten, die in Rehhabilitations- und Produktionswerkstätten sowie für Beschäftigung und Erziehung gegliedert sind
  • Tagesförderstätten, die die Beschäftigungsgruppen und die Tagesheime umfassen
  • Beschäftiguns- und Sozialisierungskurse
  • Betreuungsformen im Arbeitsbereich (Eingliederung in Unternehmen, Genossenschaften, Heimarbeit usw.)

Stationäre Einrichtungen:

  • Wohnheime
  • Wohngemeinschaften
  • Trainingswohnungen und Wohnschulen
  • Offene Wohnformen, Wohngruppen und geschützte Wohnungen

Ergänzende Dienste:

  • Ferienaufenthalte
  • Beförderung
  • Maßnahmen zur sozialen Integration (Sport, Freizeit usw.)
       
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001