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      Der Gesetzgeber will, dass Kinder ihren biologischen Vater kennen sollten. Die Zahl der Spender an Samenbanken nimmt ständig ab, da das Kind laut Gesetzgeber ja das Recht hat, den Namen des Vaters zu
kennen, beziehungsweise zu erfahren, wer es gezeugt hat. Da so die biologischen Väter keine Möglichkeit mehr haben den Kontakt zum Kind abzulehnen, das heißt also anonym zu bleiben, lehnen sie erneute
Samenabgaben ab.

In Amerika müssen Spender detaillierte Fragebögen beantworten, in der Schweiz hingegen wird lediglich Blutgruppe, Rasse, Gewicht, Größe und Augen-, sowie Haarfarbe verlangt.

Eltern teilen ihren Kindern nur in dem seltesten Fällen mit, dass sie aus einer Samenspende hervorgegangen
sind.

     
           
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001