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ALLGEMEIN

Wie viele Kunstfehler unterlaufen, kann niemand genau sagen. Schätzungen in Deutschland sprechen von 100000 im Jahr, von denen 25000 tödlich enden. Weil der Patient als medizinischer Laie, die Behandlung durch den Arzt nur schwer beurteilen kann, ist die Anzahl dieser vermeidbaren Fehler wesentlich höher. Die Zahl der
Klagen nimmt immer mehr zu:

  1. weil mit den komplexeren Behandlungsmethoden auch das Risiko steigt und
  2. weil die Betroffenen zunehmend selbstbewusst werden

WAS IST EIN KUSTFEHLER?

Von einem ärztlichen Kunstfehler spricht man dann, wenn schuldhafte oder vermeidbare Fehler des Arztes oder einer Klinik zu schwerwiegenden Schäden der Gesundheit geführt haben.

ABER: nicht jeder Misserfolg einer Behandlung liegt in der Verantwortung des Arztes. Gehen die Schäden nicht auf einen Behandlungsfehler zurück spricht man von "schicksalhaftem Verlauf" .

WIE KOMMT ES ZU EINEM KUSTFEHLER?

Ein Behandlungsfehler liegt vor wenn:

  • handwerkliche Mängel auftreten
  • während einer Operation Gegenstände im Körper zurückgelassen werden
  • Personal durchgeführt oder medizinische Geräte nicht ausreichend gewartet wurden)ein Organisationsverschulden vorliegt (wenn etwa Operationen von nicht genügend qualifizierten
  • der Arzt den Patient nicht ausreichend über Behandlungsmethoden informiert hat
  • Verordnung falscher Medikamente
  • Nichtbehandlung

WAS KANN EIN BETROFFENER TUN?

Um Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld urchzusetzen, benötigt man eine Menge Sachkenntnis. Auf jeden Fall sollte man einen professionellen Berater zu Rate ziehen. Die Krankenkasse ist die erste Anlaufstelle. In Zusammenarbeit mit der Krankenkasse sollte man dann ein Protokoll der Krankheit erstellen.Als Patient hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die kompletten Behandlungsunterlagen.

RECHTSLAGE

Die Beweislast liegt in fast allen Fällen beim Patienten. Dies gilt nicht, wenn der Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt hat. Nicht jedes Verfahren führt zwangsläufig zu einer Klage. In neun von zehn Fällen beschäftigen sich Gutachter oder Schlichtungsstellen mit Vorwürfen von Kunstfehlern.

 

       
     
           
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001