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  Körperbilder 2002 Rechtsituation in Italien   an den anfang zurückblättern weiterblättern ans ende eine ebene nach oben
Körperbilder 2002
 

 

Auf dem italienischen Staatsgebiet ist die Haltung von Bordellen (Freudenhäusern) bzw. geschlossenen Orten, in denen Prostitution ausgeübt wird, verboten.
Jemand, der Bordelle führt, die Prostitution unterstützt, sie in seinem Haus toleriert, dafür Werbung macht oder jemanden zwingt sich zu prostituieren, wird mit 2 - 6 Jahren Haft oder 500.000 - 20.000.000 Lire bestraft. Die Schuld wird verdoppelt, wenn die Tat mit Gewalt oder an handlungsunfähigen Personen ausgeführt wird.
Bestraft wird auch, wer mit skandalöser Art zu "libertinaggio" einlädt.

Dies besagt das sogenannte "Gesetz von Merlin" vom 20. Februar 1958. Vor diesem Datum gab es auch in Italien Freudenhäuser.
Das Gesetz besagt aber nicht, dass Prostitution grundsätzlich verboten ist und genau deshalb können Prostituierte auf der Strasse nicht wegen Prostitution verhaftet oder bestraft werden. Somit können Polizeibeamte die Prostituierten nur kontrollieren, den Ausweis verlangen oder ihre Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie aus dem Ausland kommen.
Prostituierte können bestraft werden, wenn:
§ Zuhälterei miteinbezogen sind;
§ den Kunden anheuern und nicht umgekehrt;
§ oder der Geschlechtsverkehr auf öffentlichen Plätzen vollzogen wird.

Am 03. August 1998 wurde im Artikel 269 das Gesetz erweitert: Nun können auch Sexualakte mit Minderjährigen im Ausland bestraft werden.
Dieses Gesetz wurde erweitert, da der Sextourismus immer mehr zunahm. Besonders in den Entwicklungsländern wie zum Beispiel in Thailand müssen sich oft Minderjährige für die Prostitution opfern und viele der Touristen nützen dieses Angebot.
Seit 1998 kann ein italienischer Staatsbürger in Italien wegen Sexualkontakt mit einem Minderjährigen im Ausland nun in Italien verklagt werden.
Zudem werden auch die bestraft, welche die Prostitution an Minderjährigen fördern oder unterstützen (zum Beispiel können jetzt auch Reisebüros angeklagt werden, wenn sie "Werbung" für eine Reise nach Thailand mit Hilfe von Kinderprostitution machen).

 

           
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen 2002