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Wasserschutzgebiet

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  Um Gewässer, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.

Wasserschutzgebiete sind in verschiedene Zonen von I bis III eingeteilt.

Zone I befindet sich in direkter Umgebung der Brunnenanlage oder Talsperre und ist gegen unbefugtes Betreten und Befahren eingezäunt. Der Pflanzenbewuchs darf weder gedüngt noch chemisch behandelt werden.

Zone II befindet sich so weit um das Wasserwerk herum, dass das Rohwasser 50 Tage braucht, um zum Wasserwerk zu gelangen. Nach dieser Zeit sind alle schädlichen Stoffe herausfiltriert und schädliche Keime abgestorben.

In Zone III dürfen Wohnhäuser und Industriebetriebe nur betrieben werden, wenn sie über eine einwandfreie Abwasser-Kanalisation verfügen. Müllplätze und Müllhalden sind streng verboten.

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