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Das "Paket"

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Im Jahre 1969 wurde von der Südtiroler Volkspartei (SVP) mit knapper Mehrheit das „Paket“ angenommen. Es handelt sich dabei um die Summe der Zugeständnisse Italiens zur Erweiterung der durch das Autonomiestatut von 1948 nicht ausreichend gewährten Autonomie für Südtirol.

1972 trat dann das Zweite Autonomiestatut in Kraft. Es brachte viele Neuerungen zum Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit, z.B. die Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Provinzen Bozen und Trient, die Gleichstellung des Italienischen und des Deutschen als Amtsprachen, die Vergabe der Stellen im öffentlichen Dienst nach dem ethnischen Proporz, die Zuweisung von beachtlichen Geldmitteln an die Provinzen.

Verschiedene Kompetenzen, die normalerweise der Staat übernimmt, gingen in den folgenden Jahrzehnten Zug für Zug an das Land Südtirol über, so etwa der geförderte Wohnbau, Straßenwesen, Fremdenverkehr, Gastgewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Kindergarten, Schulbau, öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt etc.

Im Paket berücksichtigt wurden auch die Ladiner, die im Autonomiestatut von 1948 übergangen worden waren.

Der Unterricht in der Muttersprache der Schülerinnen und Schüler ist in Südtirol garantiert, wobei diese Regelung für alle drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) gilt. Wichtig ist auch die Zweisprachigkeit.

Im Proporzdekret geht es um die angemessene Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst durch die drei Sprachgruppen auf der Grundlage ihrer zahlenmäßigen Stärke. Voraussetzung dafür ist die angemessene Beherrschung der italienischen und deutschen Sprache, wofür die Zweisprachigkeitsprüfung abgelegt werden muss, von den Ladinern die Dreisprachigkeitsprüfung.

         
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