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Soziale Verantwortung für einen Menschen mit geistiger Behinderung wird dadurch charakterisiert, dass er in die Gesellschaft aufgenommen und eingegliedert wird. Menschen mit geistiger Behinderung, die sich selbst nicht behaupten können, sind besonders in Gefahr ausgegliedert, vergessen und an den Rand geschoben zu werden.

Integration bezeichnet das Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten. Integration bedeutet für Behinderte die gleiche Möglichkeit der Teilnahme an allen sozialen, beruflichen wie privaten Lebensbereichen. Ausgrenzende Momente sollen dafür vermieden und beseitigt werden. Aber Integration entsteht nicht bei den bloßen Zusammentreffen von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Vielmehr fordert es eine aktive und gegenseitige Annäherung und Auseinandersetzung. Integration bedeutet daher nicht, dass sich nur die Behinderten nach allen Kräften bemühen ein "normales" Leben zu führenund sich damit den Nichtbehinderten anzunähern. Den "normal" heißt in diesem Zusammenhang Normen die von Nichtbehinderten aufgestellt sind. Auch die sogenannten Nichtbehinderten sind zum Ziel der Integration gefordert entgegenzukommen und das "Miteinander" auch zu wollen. Unter Zwang kann keine Integration entstehen.

Die Alltagswelt ist auf nichtbehindertes Leben ausgerichtet und schließt behinderte Menschen oft von gesellschaftlichen Vorgängen aus. Der Unterricht in eigenen Institutionen sowie das Arbeiten in besonderen Werkstätten verringert den Kontakt zur Alltagswelt und verstärkt die sozialen Folgeerscheinungen der Behinderung. Diese können erst abgebaut werden durch:

  • Gemeinsame Erziehung in Kindergärten und Schulen
  • Gemeinsame Berufausübung
  • Bewegung und gemeinsames Handeln in der Öffentlichkeit.

Vorurteile und Ablehnung können durch Information und durch die persönliche Begegnung mit behinderten Menschen abgebaut werden.

       
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001