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Körperbilder 2002
   

    Ebenso wie in Italien ist die Prostitution in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Bestraft werden jene, die Prostitution fördern, durch Zuhälterei oder Werbung.
Obwohl Prostitution definiert ist als "sittenwidrige Tätigkeit" und obwohl "ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig ist", sind die Einnahmen einer Prostituierten steuerpflichtig. Auch können Prostituierte kein Arbeitsverhältnis eingehen und sind dadurch weder renten- noch arbeitslosenversichert. Außerdem können sie ihren Lohn nicht rechtlich einfordern, falls er ihnen verweigert wird.
Für die Dienste einer Prostituierten bezahlt man in Deutschland etwa zwischen 30 - 80 DM. Täglich nehmen über eine Million Männer den Dienst in Anspruch. Für die Bezahlung der rund 400.000 Prostituierten in Deutschland werden jährlich 12,5 Milliarden Mark ausgegeben.

Ein bekanntes Buch, das uns Gründe und Situation der Kinderprostitution in Deutschland veranschaulicht, ist: "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" von Christiane F.
           
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen 2002