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Rechtliche Grundlagen

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Ermächtigungsgesetz
Nr. 53/2003

 

... für die Reform der Unterstufe

Ermächtigungsgesetz Nr. 53/2003
 
Es ist die wichtigste Grundlage der Schulreform. Mit diesem Gesetz beauftragte das Parlament die Regierung, eine Reform des gesamten Schul- und Ausbildungswesens in die Wege zu leiten und gab dafür eine Reihe von inhaltlichen und zeitlichen Richtlinien vor.
 

Legislativdekret

Nr. 59/2004

 

Legislativdekret Nr. 59/2004
 
Auf der Grundlage dieses Ermächtigungsgesetzes genehmigte die Regierung im Februar 2004 das erste Legislativdekret zur Umsetzung der Schulreform im Kindergarten, in der Grund- und Mittelschule.

Dieses Dekret legt die Zielsetzungen und die innere Gliederung der jeweiligen Schulstufen fest. Es regelt
 

  • die vorgezogene Einschreibung der Schülerinnen und Schüler in Kindergarten und Grundschule,
     
  • legt die Jahresstundenkontingente des Kerncurriculums und der Wahlfächer fest.
     
  • Es sieht die personenbezogenen Lehrpläne und den Tutor vor,
     
  • regelt die Bewertungen und Prüfungen und
     
  • führt die Bewertung nach Portfolio ein.
     

Im Anhang des Dekretes sind schließlich die staatlichen Rahmenrichtlinien für die Leistungen enthalten, die die Schulen anbieten müssen, sowie das Bildungsprofil der Schülerin/des Schülers am Ende der Unterstufe. Nicht zuletzt legt dieses Dekret den Zeitplan zur Umsetzung der Reform in Italien fest.
 

 

Beschluss der Landesregierung Nr. 249 vom 21.05.2005

Anlage A zum Beschluss

 

Landesgesetz Nr.1/2004, Art.17

Auf Grund des Artikels 9 des Autonomiestatuts hat Südtirol sekundäre Zuständigkeiten im Bereich der Schulordnung, d.h., dass Südtirol einen Gestaltungsfreiraum in der Schulordnung besitzt, aber seine Gesetzgebung an den staatlichen Grundsätzen ausrichten muss.

In diesem Sinne wurde im Finanzgesetz des Landes für das Jahr 2004 ein Artikel ( Art. 17 des L.G. 1 vom 8.4.2004 ) geschaffen, der einige sehr wichtige Aussagen zur Übernahme der staatlichen Reform in Südtirol trifft.


Beschluss der Landesregierung Nr. 249 vom 21.05.2005

regelt die Erprobung der Schulreform im Schuljahr 2005/2006 in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen

Anlage A zum Beschluss beinhaltet die Gliederung der Unterrichtszeit in den deutschsprachigen Grundschulen sowie in den ersten und zweiten Klassen der deutschsprachigen Mittelschulen im Schuljahr 2005/2006

Bereiche der Erprobung  

 


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Letzte Aktualisierung: 13.09.2005
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