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Das Grundrecht Partizipation (15/46)

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Kuntner Irmtraud

Freitag, 16. Februar 2018

 

Die Einhaltung von Programmen ist an Schulen stets eines der obersten Prinzipien. Dennoch wird eine Vorgabe kaum berücksichtigt, obwohl diese von enormer wichtig ist und nicht nur in den Rahmenrichtlinien (LIG) definiert ist, sondern auch von der Gesetzgebung des Landes Südtirol gemeinsam mit Italien als Gründermitglied der UN-Kinderrechtskonvention mitgetragen wird: Das Grundrecht der Kinder auf Partizipation.

An der Schule in Gries stießen Vorschläge zur Einrichtung eines Schulparlaments bisher stets auf taube Ohren. Erst mit der Verankerung im Dreijahresplan und auf Initiative der Arbeitsgruppe zur Förderung der Sprache (als grundlegendes Werkzeug der Gemeinschaft) konnten erste konkrete Schritte gesetzt werden. Lehrerinnen, welche seit Jahren Kinderklassenräten Raum und Zeit geben und sich mit den Kindern am jährlichen Kinderlandtag (organisiert von der Südtiroler Jungschar) beteiligen, trieben das Vorhaben „Schulparlament“ voran und konnten im Südtiroler Jugendring einen kompetenten Berater finden.

 

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