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Klassenversammlung: Vorsitz und Protokollführer (57/68)

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Lechthaler Tanja

Mittwoch, 8. August 2012

 

Bei jeder Klassenversammlung war ein Kind als Vorsitz und ein zweites Kind als Protokollführer bestimmt. Die Jugendlichen konnten sich freiwillig melden, oder wurden von den Schülern selbst bestimmt. Bei der ersten Klassenversammlung des Schuljahres haben Brigitte und ich uns diese zwei Aufgaben aufgeteilt.

 

Die Aufgabe des Vorsitzes und des Protokollführers waren, neben dem Leiten der Versammlung und dem Verfassen des Protokolls auch die Erstellung von Tagesordnungspunkten. Diese wurden im Vorfeld mit den Mitschülern aufgestellt und Brigitte (oder auch mir) gezeigt und für gut geheißen.

 

Der Vorsitz der Klassenversammlung musste dafür Sorge tragen, dass sich die Klasse (und dazu zähle ich auch uns Lernberaterinnen) an die Gesprächsregeln hält, und dass nicht vom eigentlichen Tagesordnungspunkt abgewichen wurde.

 

Außerdem war es auch dessen Aufgabe auf die Zeit zu achten. Zu diesem Aufgabenbereich gehörte die Führung und Leitung der Klassenversammlung mit allen Schwierigkeiten und manchmal auch Unannehmlichkeiten. Der Vorsitz musste zudem den Überblick bewahren. Der Protokollführer, welcher hauptsächlich für das Protokoll verantwortlich war (und auch hier mussten die Grundregeln zum Verfassen eines Protokolls eingehalten werden) stand dem Vorsitzenden helfend zur Seite.

 

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