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                                             Privatsphäre

Privatsphäre sind nicht öffentliche  Bereiche, wo die Menschen sich frei bewegen können. Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gehört zur modernen Demokratie

Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz und ist zur allgemeinen Entfaltung da. So kann der Mensch frei Reden, ohne dass er befürchten muss belauscht oder beobachtet zu werden. Auch das Post- und Fernmeldegeheimnis sind gesetzlich geregelt. Wenn ein Telefongespräch abgehört wird das als Lauschangriff bezeichnet.

In der Antike war finden die Privatsphäre erstmals statt. Für Sklaven galt das aber nicht  sie hatten nur ein Anrecht auf ein eigenes Zimmer.

Dabei sind Handys, Bankomatkarten usw. Verlust der Privatsphäre. 

 

Die Privatsphäre kann in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden:
1.Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland im Landesrecht verankert
2. Die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere.
3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen von Richtern nur bei Gefahr im Verzug Wohnungsdurchsuchungen angeordnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Alles hat seine Zeit

Es gibt eine Zeit der Freude,

eine Zeit der Stille, eine Zeit der Trauer
und eine Zeit der dankbaren Erinnerung

 

      Plötzlich und unerwartet von uns gegangen

   Die Privatsphäre

      *1949                    + 2007

In stiller Trauer: Die Schulgemeinschaft Laas
                              Die Einwohner Südtirols

 

 

 

 

 

 

                                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                    

 

 

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