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Beauftragung   zurückblättern zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben

 

Die Vorgangsweise bei der Ernennung der Koordinatorinnen und Koordinatoren ist durch den Einheitstext des Landeskollektivvertrages vom 30. April 2003 detailliert geregelt, und zwar in Art. 13 (Absatz 6 bis 9).

Das Lehrerkollegium ernennt eine Arbeitsgruppe und legt Richtlinien für Verleihung und Dauer der Aufträge fest.
Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem Direktor/der Direktorin (Vorsitz) und zwei Lehrpersonen.

Interessierte Lehrpersonen stellen einen Antrag mit Angabe des Arbeitsbereiches, des geplanten Zeitaufwandes und ihrer Qualifikation.

Sie erklären sich bereit, spezifische Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Die Arbeitsgruppe erarbeitet auf Grund der eingegangenen Ansuchen Vorschläge für die Beauftragung der Koordinatoren.

Das Lehrerkollegium:

  • prüft die Vorschläge der Arbeitsgruppe
  • bestimmt mit Angabe der Begründung die Lehrpersonen für die Durchführung der Tätigkeiten
  • legt die Dauer des Auftrages fest.

Die Direktorin/der Direktor:

  • verleiht die Aufträge
  • koordiniert und unterstützt die Fortbildung
  • überprüft die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge
  • überprüft die Erreichung der erwarteten Ergebnisse
  • berichtet dem Lehrerkollegium (laut Art. 16 LG Nr. 12/2000).
Vor Auftragsende:
  • überprüft der Direktor/die Direktorin die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge
  • bewertet das Lehrerkollegium die Tätigkeiten zwecks eventueller Wiederbestätigung der Aufträge
  • gibt der/die Koordinator/in einen Schlussbericht über die durchgeführten Tätigkeiten ab.

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001