Zur Zeit Aristoteles
wurden auf der ganzen Welt die geistig behinderten Menschen in Schluchten
geworfen und bei den Römern wurden die neugeborenen missgebildeten Kinder
getötet.
Im Mittelalter glaubten
die Menschen, dass der Teufel ein gesundes Kind gegen ein missgebildetes
eintausche.
Am Anfang des 19.
Jahrhunderts wurden die ersten Anstalten für geistig behinderte Menschen
errichtet. Man nannte sie "Schwachsinnigenanstalten", "Blödenanstalten"
oder "Idiotenanstalten".
In der 2. Hälfte des
19. Jahrhunderts wurden für geistig behinderte Kinder schon öffentliche
Hifsschulen gegründet. In diesen Schulen wurde nicht auf das Wohl eines
jeden einzelnen Behinderten geachtet, sondern man wollte der Gefahr einer
kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Volksschädigung vorbeugen.
1938 trat das "Reichsschulpflichtgesetz"
in Kraft, darin heißt es: "Bildungsunfähige Kinder und Jugendliche sind
von der Schulpflicht befreit. Als bildungsunfähig sind solche Kinder und
Jugendliche anzusehen, die körperlich, geistig oder seelisch so beschaffen
sind, dass sie auch mit den vorhandenen Sonderschuleinrichtungen nicht
gefördert werden können." Mit der Einführung dieses neuen Gesetzes wurden
die Hilfsschulen zu Leistungsschulen umgebaut und somit war man kaum mehr
interessiet Behinderte zu erziehen.
1958 griffen Eltern
zur Selbsthilfe und schlossen sich zur Elternvereinigung "Lebenshilfe
für das geistig behinderte Kind" zusammen. Sie erreichten somit, dass
das behinderte Kind dessen Erziehbarkeit und Bildbarkeit gering ist und
weder Schulen noch Kindergärten besucht, ein Anrecht darauf hat, als Mensch
beachtet und behandelt zu werden. Der Staat darf sich dieser Verpflichtung
nicht entziehen und diesen Kindern Heimen oder Tagesstätten einrichten.
Heutzutage versucht man geistig behinderte Kinder in die Gesellschaft
zu integrieren: man versucht sie in normale Schulen zu schicken, wobei
sie dort von einem Stützlehrer betreut werden.
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