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Bestimmungen zur Schlussbewertung und zu den Abschlussprüfungen an den Mittelschulen

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Auch in der Mittelschule erfolgt die periodische und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern und fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten in Ziffernnoten in ausgebschriebener Form.

Neu ist auch, dass für die Versetzung in die nächste Klasse und für die Zulassung zur Abschlussprüfung Voraussetzung ist, dass der Schüler/die Schülerin an mindestens 75% der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit teilgenommen hat.

Weiters bedarf es der Bewertung in allen Fächern und fächerübergreifenden Lernbereichen.

Die Versetzung der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Zulassung zur Abshlussprüfung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Klassenrates.

Mitarbeiter/innen für Integration nehmen an den Sitzung ohne Stimmrecht teil.

Für Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose erfolgt die Bewertung auf der Grundlage des Individuellen Bildungsplans unter Berücksichtigung differenzierter Bewertungskriterien. Im Lehreregister, bzw. im Protokoll der Bewertungskonferen muss angegeben werden, in welchen Bereichen besondere Unterrichtsmaßnahmen und Bewertungskriterien angewandt wurden und welche Fördermaßnahmen, teilweise auch anstelle der geplanten Inhalte in einzelnen Fächern durchgeführt wurden. Im Bewertungsbogen sowie im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf . (B.L.R. Nr. 1168/2017, Art.9, Abs.4)

Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, das sie dem erteilteln Unterricht entsprechen und gegeignet sind, den Fortschritt der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Ausgangslage zu beurteilen. (ebd. Abs.2)

Auch für Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose ist am Ende der Mittelschule auf der Grundlage des Individuellen Erziehungsplanes die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen zu erstellen. Diese kann bei Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung auf der Grundlage des IBP vom Klassenrat angepasst werden.

Für Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung, die zur Abschlussprüfung zugelassen werden, können in einem oder mehreren Fächern differenzierte Prüfungsaufgaben erstellt werden, die dem erteilten Unterricht und den Zielsetzungen des IBP entsprechen. Ebenso kann auch die gesamtstaatliche Prüfung vom Klassenrat differenziert werden.

Auch im Fall der Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung hat die Abschlussprüfung grundlegend einen erzieherischen Aspekt, da der Schüler/die Schülerin im Rahmen dieser Prüfung die Möglichkeit haben muss zu zeigen, das er/sie erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selbständig im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten darzulegen imstande ist..

differenzierte Aufgaben   Sowohl für die schriftlichen Arbeiten, als auch für das fächerübergreifende Prüfungsgespräch können differenzierte Aufgaben gegeben werden.
Diese Aufgaben werden von der Prüfungskommission aufgrund eines Antrages des zuständigen Klassenrates beschlossen.

 

 

 

Bildungsguthaben

 

Kompetenzen

 

In den nach Abschluss der Prüfung ausgestellten Abschlussdiplomen, Bescheinigungen und Zeugnissen der Mittelschule dürfen die differenzierten Prüfungen der Schüler mit Funktionsdiagnose nicht erwähnt werden.
Ist die Überprüfung der erreichten Kompetenzen weder schriftlich noch grafisch möglich, wird anstelle des Diploms eine Bescheinigung über das Bildungsguthaben ausgestellt. In diesem Fall werden die Aufgaben individuell an die Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin angepasst und können auch völlig von den üblichen auch differenzierten Formen der Prüfungsaufgaben abweichen. Aufgrund dieser Form der Abschlussprüfung erhalten die Schüler kein Diplom, sondern eine Bescheinigung über das Bildungsguthaben, das ihnen die Einschreibung in und den Besuch sämtlicher weiterführender Schulen ermöglicht. Diese Bescheinigung wird vom Klassenrat erstellt und beschreibt in ausführlicher Weise die vom Schüler, von der Schülerin erreichten Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen und ermöglicht somit auch eine gezielte Förderung an der weiterführenden Schule.

 

Diese Bestimmung ist sehr kontrovers diskutiert worden, da sie den Schulen viel Entscheidungsfreiraum lässt und insbesondere von Seiten der Eltern die Angst besteht, dass durch die Ausstellung einer Bestätigung über das Bildungsguthaben, die weitere Schullaufbahn beeinträchtigt sei. Tatsächlich wird durch diese Maßnahme die Möglichkeit, an einer weiterführenden Schule einen regulären Abschluss zu erreichen, vereitelt.

Wie für die internen Schüler sind differenzierte Prüfungen auch für Privatisten mit Funktionsdiagnose möglich, wenn diese dem Direktor der Mittelschule, an welche sie das Gesuch um Ablegung der Prüfungen richten, einen individuellen Arbeitspan vorlegen.

         
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