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   |  |   ... gleichwertiger Prüfungsaufgaben
      bei den Abschlussprüfungen der Oberschule Als gleichwertig können folgende Formen von Prüfungsaufgaben
      betrachtet werden: 
         Die offiziellen Prüfungsaufgaben werden mit Hilfe technischer
          Hilfsmittel ausgeführt (Computer, Schreibmaschinen, Lesegeräte)
          bzw. der Integrationslehrperson angesagt. Sollte es notwendig sein, die
          Prüfung
          in einem anderen Raum durchzuführen, damit die anderen Kandidaten
          nicht gestört werden, so muss die Kommission eine entsprechende
        zusätzliche Aufsicht einsetzen. 
 Die Aufgaben werden mit
          anderen Modalitäten ausgeführt: Wesentliche
          Schwerpunkte werden herausgefiltert, die Aufgaben werden anders strukturiert
          (es gilt durch eine Vereinfachung der Vorgabe trotzdem für den Bereich
          wesentliche Kompetenzen zu überprüfen). Die Schwierigkeit bei
          dieser Form besteht darin, dass die Abänderung in relativ kurzer
          Zeit erstellt werden muss, damit der Kandidat nicht zu lange auf seine
        Aufgaben warten muss. 
Die Kommission erstellt eigene Prüfungsaufgaben mit Inhalten,
          die sich von den offiziellen Prüfungsaufgaben unterscheiden aber
          gleichwertig in der Überprüfung der für diesen Studientitel
          notwendigen Endkompetenzen sind. Die Prüfung muss auch in Einklang
          stehen mit dem erfolgten Bildungsverlauf. 
Beim mündlichen Prüfungsgespräch
          werden ebenso die aus der Behinderung entstehenden Beeinträchtigungen
          berücksichtigt
          und die entsprechenden Hilfen vorgesehen. 
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