blikk

integration und inklusion in südtirol

forum galerie sitemap
punkt infothek
blikk reform infothek

Die rechtlichen Grundlagen der schulischen Integration

an den anfang zurueck weiter ans ende eine ebene nach oben
   

Edith Brugger-Paggi

Dieser 1. Teil der Leitlinien gibt eine guten Überblick über die allgemeinen Grundsätze der schulischen Integration im nationalen und internationalen Kontext. Dabei geht es auch darum den Wert dieser für damalige Zeiten sehr innovativen politischen Entscheidung hervorzuheben.

"Die schulische Integration von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung ist ein Prozess, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und darf. Daher ist es wichtig, dass die Verantwortlichen sich nicht darauf beschränken, bürokratische Vorgaben zu erfüllen, sondern sich stets die pädagogische, kulturelle und soziale Bedeutung der Integration dieser Kinder und Jugendlichen vor Augen halten: Anstelle der Erfüllung formaler Verpflichtungen muss eine wirkliche Entwicklung stattfinden, die nicht nur die Schülerinnen
und Schüler mit Behinderung bereichert, sondern auch alle anderen, die die Schule mit ihnen besuchen oder an dieser tätig sind."

Ausgehend von der Italienischen Verfassung, wo bereits das Grundrecht auf schulische Bildung für alle gesetzlich verankert ist, werden die wichtigsten Bestimmungen in übersichtlicher Form zusammengefasst. Im Detail wird dann auf folgende Bestimmungen näher eingegangen:

  • Gesetz Nr. 118/1971 und Gesetz Nr. 517/1977, grundlegend für die Einführung der schulischen Integration in der Unterstufe,
  • Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104, bekannt auch als Rahmengesetz über die Rechte der Menschen mit Behinderung, dessen wichtigste Bestimmungen sodann in das novellierte Landesegesetz "0/83 aufgenommen wurden,
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 24. Februar 1994, das auch für Südtirol die Grundlage bildet für die Abkommen zwischen Landesverwaltung, Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten,

bis hin zu den internationalen Dokumenten:

  • Die UN-Konvention der Rechte von Personen mit Behinderung, die mit dem Gesetz Nr. 18 vom 3. März 2009 auch vom italienischen Parlament ratifiziert worden ist,
  • und der ICF – Internationale Klassifizierung der Funktionsfähigkeit – Behinderung und Gesundheit, die von der medizinisch orientierten zur bio-psycho-sozialen Perspektive übergeht.
 
         
an den seitenanfang