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Tötung im Konzentrationslager

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In allen Konzentrationslagern, die es gab, starben unzählige Menschen am Leid und an den Qualen, die ihnen zugefügt wurden. Viele wurden auch erschossen oder durch Folterung getötet. Eine systematische Vernichtung von Menschen gab es aber nur in den Vernichtungslagern.

Vernichtungslager besaßen zumeist eine Gaskammer, in denen die „aussortierten Menschen“ durch Gas, Zyklon B (Blausäure) oder Kohlenmonoxyd, ermordet wurden. „Aussortieren“ war großteils eine willkürliche Aktion der SS- Offiziere, wobei die Gefangenen eine Reihe bilden mussten und wo sie durch links oder rechts (Zeichen mit dem Finger) entweder zurück ins Lager oder auf direktem Weg in die Gaskammern geschickt wurden. Menschen, die krank waren und nicht mehr arbeiten konnten, wurden ebenso in den Tod geschickt.

Die Gaskammern wurden im Regelfall als „Dusch- und Waschräume“ bezeichnet, allerdings drang durch die Düsen an der Decke kein Wasser, sondern tödliches Gas in die Räume, an welchem die Gefangenen qualvoll erstickten.

Die Berge von Leichen, die besonders in der Zeit der Ermordung am „Fließband“ entstanden, wurden entweder im anliegenden Krematorium verbrannt oder in Massengräber geworfen, die zuvor von anderen Lagerinsassen ausgehoben wurden. Auch das Beseitigen der Toten und das Verbrennen der Kadaver war Aufgabe der Gefangenen.

Bevor die Massenvergasungen eingeführt wurden, wurden die Gefangenen häufig durch Massenerschießungen getötet. Die offiziellen Vernichtungslager in Nazi- Deutschland waren: Auschwitz II- Birkenau, Treblinka, Sobibor, Chelmno, Belzec und Majdanek.

         
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