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Die Landesordnung

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Bereits am 14. Mai 1525 hatte Michael Gaismayr im besetzten Kloster Neustift den Aufständischen eine Liste mit Beschwerden und Forderungen vorgeschlagen, die in einer Verhandlung mit Ferdinand, dem Erzherzog von Österreich und Grafen von Tirol, vorgelegt werden sollte. Diese Liste und weitere Forderungen der Nordtiroler wurden dem Erzherzog in Innsbruck vorgelegt. Gaismayr wurde im August in Innsbruck inhaftiert, konnte im Oktober in die Schweiz fliehen und lernte dort den großen Schweizer Reformator Ulrich Zwingli kennen, mit dem er seine Vision zu teilen schien.

Auch wenn sich die Historiker über die Abfassung der Landesordnung nicht einig sind, so hält man doch Gaismayrs Einfluss auf wesentliche Teile des Inhaltes für erheblich.

In ihr spiegelt sich die Vision einer demokratischen Republik nach Schweizer Vorbild wider – mit mehreren Sprachen, Konfessionen und ohne Privilegien und Ungleichheit zwischen den Schichten. Brixen sollte politische und kulturelle Hauptstadt des Landes werden.

Das Recht sollte durch gewählte und vom Staat bezahlte Beamte ausgeübt werden.

Wichtige Normen regelten Landwirtschaft und den Schutz der Schwachen.

Trient sollte handwerkliches Zentrum und die Produkte zum Selbstkostenpreis verkauft werden. Bodenschätze sollten dem Staat gehören.

Die Nutzung durch Unternehmer aus dem Ausland wäre verboten worden. Insgesamt ein sehr modernes Ansinnen.

Obwohl Erzherzog Ferdinand militärisch gesiegt und den Aufstand blutig niedergeschlagen hatte, tat er angesichts der Ereignisse gut daran, das Volk zu beschwichtigen, indem er einen Teil der Forderungen in die erste Landesordnung von 1526 aufnahm.

         
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