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Integration und inklusion in südtirol

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Die Rolle der Führungskraft

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Edith Brugger-Paggi

Die nationalen Leitlinien widmen einen gesamten Abschnitt der Rolle der Führungskraft im Prozess der schulischen Integration im Rahmen eines inklusiven Ansatzes.

"Die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist somit ein Grundwert, eine kulturelle Verpflichtung, die die Schulführungskraft eingeht. Als Schlüsselfigur bei der Gestaltung des Systems ist es wichtig, dass sie eine entschlossene, beziehungsorientierte Leadership an den Tag legt, um die diesbezüglichen Tätigkeiten so effizient wie möglich zu organisieren.

wobei bei der Planung des Bildungs- und Erziehungsnagebotes der "Bildungserfolg aller Schüler und Schülerinnen" zu berücksichtigen ist.

Konkret werden dann eine Reihe von Möglichkeiten aufgezeigt, um diesem Auftrag besser gerecht zu werden:

  • Planung von Fortbildungdkurse, die das gesamte Personal einbinden, um zu sensibilieren, zu informieren und um spezifische Kompetenzen zu vermitteln
  • Programme zur Verbesserung des schulischen Angebots für Schüler und Schülerinnen mit Behinderung,
  • Unterstützung von Projekten zur Stärkung des Integrationsprozesses,
  • Unterstützung der Klassenräte, damit sie Lerngelegenheiten fördern und entwickeln, die Beteiligung an schulischen Tätigkeiten sowie bei der Erstellung des Individuellen Erziehungsplanes unter Einbezug der Eltern
  • Verbindung zu den verschiedenen Akteuren auf örtlicher Ebene pflegt (Ämter, Fortbildungseinrichtungen, Genossenschaften, Schulen, Dienste im Gesundheits- und Sozialbereich usw.);
  • Planung spezifischer Initiativen zur Orientierung welche die Integration eines Schülers oder einer Schülerin mit Behinderung auch nach Verlassen der Schule gewährleisteten,
  • In die Wege leiten des Ab- und Umbaus eventueller architektonischer und oder wahrnehmungsbedingter Barrieren,
  • Projekte und Maßnahmen zur Einbindung der Eltern und der Akteure aus dem Umfeld der Schule,
  • die Entwicklung von Schulnetzwerken zur Verbesserung der Integration,
  • die Teilnahme an Treffen von Arbeitsgruppen, die sich mit der Integration von Menschen mit Behinderungen befassen,
  • die Errichtung einer solchen Arbeitsgruppe an der Schule,
  • die Förderung der didaktisch-erzieherischen Kontinuität,
  • die Teilnahme an Abkommen, direkt oder über Schulnetzwerke sowie auf Bezirksebene."
  • Einsetzung eines Koordinators, einer Koordinatorin für Integration

Diese Auflistung ist sehr umfangreich, doch gilt es Aufgaben auch zu delegieren:

immer nach dem Motto Integration und Inklusion sind Aufgabe aller am Kindergarten- und Schulgeschehen Beteiligten.

 
         
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