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       Grundsätzlich sind 
        folgende Lehrpläne möglich: 
      
        -  Lehrplan für 
          Volksschulen 
 
        -  Lehrplan für 
          Hauptschulen (Unterstufe Realgymnasium)
 
        -  Lehrplan für 
          Sonderschulen 
 
        -  Lehrplan für 
          schwerstbehinderte Kinder
 
        -  Mischformen 
          (z.B.: Volksschullehrplan für Gehörlose)
 
       
      Beschulungsmöglichkeiten 
         
            
        - Regelschule 
          ohne Zusatzbetreuung
 
        -  Regelschule 
          mit Zusatzbetreuung (Einzelintegration)
 
        -  Integrationsklasse 
           
 
        -  Allgemeine 
          Sonderschule (Sonderpädagogisches Zentrum)
 
        -  Spartenschulen
 
          Sonderschule für sprachgestörte Kinder 
          Heilstättenschule 
          Sonderschule für sehbehinderte Kinder 
          Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (auch basale Klassen)  
          Sonderschule für schwerhörige Kinder  
          Sonderschule für körperbehinderte Kinder 
          Sondererziehungsschulen (Sonderpädagogische Zentren für verhaltensauffällige 
          Kinder) 
          Bundesinstitut für Gehörlosenbildung  
          Bundes-Blindenerziehungsinstitut 
        -  Abmeldung zum 
          häuslichen Unterricht (problemlos für das erste Jahr der Schulpflicht, 
          ab dem 2. Jahr der Schulpflicht nur mehr auf Grund eines ärztlichen 
          Gutachtens möglich und in Verbindung mit einer Externistenprüfung)
 
        -  Befreiung vom 
          Unterricht (ausschließlich medizinische Indikation) 
 
       
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