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       Man spricht von integrierten 
        Klassen, wenn in der Klasse 1-2 Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose 
        sind. Wir sprechen deshalb von Schülern mit Funktionsdiagnose und 
        nicht generell von Schülern mit Behinderung, da es sich nicht immer 
        um eigentliche Behinderungen handelt, sondern vielfach auch um Störungen 
        verschiedenster Art. 
      In der Regel werden 
        integrierte Klassen mit 20 Schülern 
        gebildet. Entsprechende Bestimmungen werden jährlich durch Verwaltungsmaßnahmen 
        festgelegt. In letzter Zeit war es auf Grund von Sparmaßnahmen nicht 
        immer möglich diese Grenzen einzuhalten. 
      In den Pflichtschulen 
        (Grund- und Mittelschulen) kann man davon ausgehen, dass fast 50% 
        der Klassen integrierte Klassen sind und dass somit ein Großteil 
        der Schüler im Laufe der Schulzeit mit Schülern mit Behinderung 
        in Kontakt kommt. 
         
      Anders sieht die Situation 
        in der Oberschule aus. Erst in den 
        letzten Jahren haben auch aufgrund der Erhöhung der Schul- und Bildungspflicht 
        bis zum 18. Lebensjahr vermehrt Schüler mit Behinderung auch den 
        Weg in die Oberschule gewählt. Insbesondere handelt es sich dabei 
        um Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen, 
        sowie Teilleistungsstörungen.  
         
      Ein Großteil 
        der Schüler mit schwereren Behinderungen 
        besucht bislang verschiedene Angebote der Landesberufsschulen, 
        so z. B. die sogenannte Grundstufe zur Berufsorientierung. Aber auch in 
        der Berufsschule hat die Erhöhung der Schulpflicht mit der damit 
        verbundenen notwendigen Angleichung an die Bestimmungen der Schulen staatlicher 
        Art eine neue Situation geschaffen. Derzeit besuchen eine Reihe von Schülern 
        mit FD auch die allgemeinen Grundlehrgänge und werden dort z.T. durch 
        Integrationslehrpersonen betreut. 
       
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