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       Um das Recht auf Bildung 
        die Umsetzung der Integration zu unterstützen, gewährleistet 
        die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen: 
        a) personelle Maßnahmen: 
          
      
        - die Zuweisung von 
          Lehrpersonen mit Spezialisierung in allen Schulstufen; diese sogenannten 
          "Integrationslehrpersonen" sind in ihrer Tätigkeit den 
          anderen Lehrpersonen gleichgestellt; sie sind Mitglieder der jeweiligen 
          Teams bzw. Klassenräte und wirken somit gleichwertig an der Planung, 
          Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der pädagogisch-didaktischen 
          Maßnahmen mit
 
        - die Zuweisung von 
          Behindertenbetreuern bei schweren Behinderungen, die einer umfassenden 
          und kontinuierlichen Betreuung bedürfen 
 
       
      b) 
        pädagogisch-didaktische Maßnahmen: 
      
        - das Angebot an 
          systematischen Orientierungshilfen in bezug auf die spezifischen Fähigkeiten 
          und Möglichkeiten des Schülers mit Behinderung in der Mittelschule, 
          um frühzeitig die Weichen für spätere Entscheidungen 
          in Richtung Lebensplanung zu stellen
 
           
        - eine flexible Organisation 
          der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit auch in Form offener Klassen
 
           
        - die Ausarbeitung 
          eines Individuellen Erziehungsplans für jeden Schüler 
          mit Funktionsdiagnose, in dem die individuellen Zielsetzungen und die 
          unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen festgehalten sind
 
           
        - die differenzierte 
          Bewertung auf der Grundlage der Zielsetzungen des IEP's
 
           
        - differenzierte 
          Abschlussprüfungen in allen Schulstufen mit entsprechenden Kompetenzbeschreibungen
 
           
        - flexible Organisation 
          der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in Hinblick auf die Zusammensetzung 
          der Abteilungen und Klassen 
 
        - auch in Form offener 
          Klassen
 
          Durchführung individueller Projekte zur Ausbildung und Betreuung 
          von Menschen mit Behinderung nach Vollendung der Schulpflicht 
       
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