Im Jahre 1969 wurde von der Südtiroler Volkspartei (SVP)   mit knapper Mehrheit das „Paket“ angenommen. Es handelt sich dabei um die Summe   der Zugeständnisse Italiens zur Erweiterung der durch das Autonomiestatut von   1948 nicht ausreichend gewährten Autonomie für Südtirol. 
     
											  1972 trat dann   das Zweite Autonomiestatut in Kraft. Es brachte viele Neuerungen zum Schutz der   deutschen und ladinischen Minderheit, z.B. die Aufteilung der Zuständigkeiten   auf die Provinzen Bozen und Trient, die Gleichstellung des Italienischen und des   Deutschen als Amtsprachen, die Vergabe der Stellen im öffentlichen Dienst nach   dem ethnischen Proporz, die Zuweisung von beachtlichen Geldmitteln an die   Provinzen. 
     
											  Verschiedene Kompetenzen, die normalerweise der Staat   übernimmt, gingen in den folgenden Jahrzehnten Zug für Zug an das Land Südtirol   über, so etwa der geförderte Wohnbau, Straßenwesen, Fremdenverkehr, Gastgewerbe,   Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Kindergarten, Schulbau,   öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt etc. 
     
											  Im Paket berücksichtigt wurden   auch die Ladiner, die im Autonomiestatut von 1948 übergangen worden   waren. 
     
											  Der Unterricht in der Muttersprache der Schülerinnen und Schüler   ist in Südtirol garantiert, wobei diese Regelung für alle drei Sprachgruppen   (deutsch, italienisch, ladinisch) gilt. Wichtig ist auch die   Zweisprachigkeit. 
     
											  Im Proporzdekret geht es um die angemessene Besetzung   von Stellen im öffentlichen Dienst durch die drei Sprachgruppen auf der   Grundlage ihrer zahlenmäßigen Stärke. Voraussetzung dafür ist die angemessene   Beherrschung der italienischen und deutschen Sprache, wofür die   Zweisprachigkeitsprüfung abgelegt werden muss, von den Ladinern die   Dreisprachigkeitsprüfung.  
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