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Schulentwicklung und Reformpädagogik

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Politisch-pädagogische Leitlinien zur Erstellung eines Schul- und Bildungskonzeptes

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Kriterien zur Schulentwicklung:

Eine Schule für alle

  • Die Integration aller Kinder in eine gemeinsame Schule - ohne Ansehen ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Nationalität, ihrer Kultur und ihrer Religion - ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren.
  • Angehörigen von ethnischen Minderheiten ist das Recht auf Gründung und Gestaltung eigener Erziehungsinstitutionen und Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuräumen. Bei Einhaltung dieser Rahmenbedingungen haben diese Schulen die gleichen Rechte wie alle öffentlichen, staatlichen Schulen.

Schule ohne Ausgrenzung

  • Das Grundprinzip der Schule ohne Ausgrenzung besagt, dass alle Kinder gemeinsam lernen sollen, wo immer das möglich ist, egal, welche Schwierigkeiten sie haben oder welche Unterschiede es geben mag.

Weltorientierung

  • Auf der Grundlage des "Integrationsprinzips" wird der Religionsunterricht in Form eines Unterrichtes über Religionen, Ethik, Moral, Wertvorstellungen, Philosophie und "Weltorientierungen" abgehalten. Im Sinne der Integration und der Multikulturalität nehmen an diesem Unterricht alle Schüler einer Schule teil.

     
 

Multikulturalität und Integration

  • Die Integration behinderter Kinder in eine gemeinsame Schule mit nicht behinderten Kindern ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren. Die Inanspruchnahme dieses Rechtes ist jedoch freiwillig.
  • Die Schaffung von Schulen ohne Ausgrenzung stellt einen entscheidenden Schritt zur Überwindung diskriminierender Einstellungen, zur Schaffung offener Gemeinschaften und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung dar. Schule ohne Ausgrenzung ist das wirksamste Mittel zur Schaffung von Solidarität zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Erziehung von Kindern mit besonderen Erziehungsbedürfnissen ist die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Fachleuten. (Vgl. GETTING there, International Update über Erziehung ohne Ausgrenzung, Nov.95/No. 2.)

Öffnung von Schule

  • Die Institution Schule selbst ist dem schulischen Umfeld zu "öffnen", damit die einzelne Schule auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen reagieren kann und gleichzeitig auch zur Bildung von gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Unterrichtszeit der Kinder zur Verfügung stehen kann.

Autonomes und aktives Lernen

  • Schulisches Lehren und Lernen sind daher charakterisiert als aktives, selbstständiges, selbst organisiertes und selbstbestimmtes Lehren und Lernen. Formen des entdeckenden und sinnhaft verstehenden Lernens sind zur Bildung des Menschen als unbedingt notwendig anzusehen.

Lebenslanges Lernen

  • Lernen ist immer in seiner Bedeutung als zu erlernende Fähigkeit des lebenslangen Lernens und als sinngebende Tätigkeit zu verstehen.

Demokratisierung

  • Schule ist wesentlich ein Ort des Erlernens demokratischer Regeln und Verhaltensweisen!
 
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