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Integration - Aspekte einer Realität

Der Begriff Integration nimmt über die Jahrhunderte zahlreiche Bedeutungen an, die von der Naturwissenschaft über die Philosophie zur Politik reichen. In neuester Zeit wird mit dem Begriff vorwiegend die sozial- und bildungspolitische Absicht ausgedrückt, "Behinderte" in die Gesellschaft einzugliedern.

Die Forderung nach Eingliederung gründet ursprünglich auf der Überzeugung, dass die Gesellschaft eine unvollkommene ist, solange es Menschen verwehrt ist, auf Grund ihres "Andersseins" in ihrem natürlichen sozialen Umfeld zu leben, zu lernen und zu arbeiten.

Da es jedoch, im Widerspruch zu der Zielvorstellung von Integration, nach wie vor keinen allgemeinen gesellschafts- und bildungspolitischen Konsens darüber gibt, allen Menschen das Recht auf Integration zuzugestehen, haben in den meisten europäischen Ländern neben integrativ geführten Institutionen die Sonderinstitutionen der traditionellen Art weiterhin Fortbestand. Diese erfüllen ihre ursprüngliche Funktion der Segregation für sogenannte "nicht integrationsfähige" Menschen und entheben dadurch die Allgemeinheit der Verpflichtung, sich mit dem Anliegen von Integration eingehend auseinanderzusetzen.

In der angloamerikanischen Literatur wird diese Politik des Nebeneinanders als "two tracks policy" bezeichnet und als Merkmal einer halbherzigen integrativen Politik gesehen: "these countries have parallel but separate segregation and integration policies." (Ainscow, M.: Special Needs in the Classroom. A Teacher Education Guide. J.Kingsley Publishers / UNESCO Publishing Paris 1994 S. 7.)

   
   

Diese Praxis der Integration bringt es auch mit sich, dass "behinderte" Menschen selbst initiativ werden und viele Hürden überwinden müssen um "integriert" leben zu können.

Zum heutigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass die Idee der Integration zweifellos Veränderungen von Werthaltungen und Strukturen der Gesellschaft in Richtung Humanisierung und Demokratisierung eingeleitet und eine gewisse Sensibilität für Menschen mit "Behinderungen" angebahnt hat. Es ist bis heute jedoch nicht gelungen, Selektion und Segregation grundsätzlich zu beseitigen.

Angesichts der Tatsache, dass dem Konzept der Integration der Aspekt der Ausgrenzung immanent ist und Segregation nach wie vor Realität und Praxis sind, scheint es angebracht, sich dem Konzept der Inklusion zuzuwenden, das eine Vertiefung des Integrationsgedankens darstellt.

 
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