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Integrationund inklusion in Südtirol

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Was bedeutet "flächendeckende Integration" konkret

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Edith Brugger-Paggi

Eine flächendeckende Integration hat andere Rahmenbedingungen als eine Integration, die vorwiegend auf der Freiwilligkeit der Beteiligten aufbaut. Der folgende Vergleich soll dies verdeutlichen:

Flächendeckende Integration
Nicht flächendeckende Integration
Die Aufnahme eines Kindes/Schülers mit einer Beeinträchtigung ist für das gesamte Staatsgebiet ohne Einschränkungen in bezug auf die Beeinträchtigung gesetzlich vorgegeben Die Aufnahme hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, sowie von der Bereitschaft der einzelnen Einrichtung
Jedes Kind/jeder Schüler besucht die Einrichtung des jeweiligen Einzugsgebietes Kinder/Schüler müssen u. U. Einrichtungen besuchen, die weit von ihrem Wohnort entfernt sind, sei es integrierte, als auch Sondereinrichtungen

Die grundlegenden Rahmenbedingungen sind einheitlich vorgegeben

 

Sie hängen von der jeweiligen Institution ab, von den finanziellen, räumlichen und personellen Gegebenheiten
Schulen, aber auch Eltern haben keine Entscheidungsfreiheit in bezug auf die Art der Förderung (integrierte Förderung oder Sondereinrichtung) Entscheidung liegt bei Institutionen, begrenzt bei Eltern und Lehrpersonen
Bereitschaft und Engagement der Beteiligten, sowie spezifische Ausbildung kann nicht vorausgesetzt werden Bereitschaft und Engagement sind in der Regel gegeben
Viel Engagement muss auf die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und auf die Qualität der Integration gelegt werden Viel Engagement muss auf die Durchsetzung der Aufnahme des Kindes mit Behinderung verwendet werden und auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen

 

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