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Spezifische didaktische Maßnahmen

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Edith Brugger-Paggi

Besondere Bildungsbedürfnisse erfordern auch besondere didaktische Maßnahmen. Schüler und Schülerinnen mit einer spezifischen Lernstörung sind Schüler mit angemessenen kognitiven Fähigkeiten aber konkreten Schwierigkeiten in schulisch relevanten Bereichen wie Lesen, Schreiben und Umgang mit Zahlen. Ziel ist, ihnen trotz der Schwierigkeiten das Erreichen der Lernziele und Kompetenzen und damit verbunden der regulären Abschlüsse zu ermöglichen. Es geht also keineswegs darum, das Niveau der Lernziele zu senken, sondern vielmehr durch rechtzeitiges Erfassen und Abklären der Störung die notwendigen Maßnahmen zu setzen und so Frustration und Ermüdung zu vermeiden.

Erzieherische Maßnahmen:

  • Ausgehen von den Fähigkeiten der Schüler/innen, nicht von den Defiziten
  • Abbau von Frustration durch angemessene Befreiungsmaßnahmen

Didaktische Maßnahmen:

  • Prävention der Lernstörungen durch geeignete Unterrichtsmethoden, um die Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeit zu entwickeln
  • Beobachtung der Klasse, um rechtzeitig sich anbahnende Entwicklungsverzögerungen und -abweichungen, sowie atypische Leistungen zu erkennen
  • individualisierte Maßnahmen, wobei unter "individualisiert" in diesem Zusammenhang Maßnahmen verstanden werden, die auf Einzelne bzw. auf eine kleine Gruppe von Schülern und Schülerinnen abgestimmt sind, z. B. Aufholtätigkeiten
  • auf die Person abgestimmte Maßnahmen. beziehen sich auf einen bestimmten Schüler, auf eine Schülerin, immer mit dem Ziel die für die Klasse bestimmten Zielsetzungen und Kompetenzen auf unterschiedlichen Lernwegen zu erreichen. Dabei gilt es die besonderen Fähigkeiten, Stärken der  Schüler/innen zu beachten und die Leistungsfähigkeit durch geeignete Methoden zu unersützen:
    • die Verwendung von didaktischen Hilfsmitteln (mind-maps, Strukturierungshilfen, Zeichnugen, Grafiken usw.)
    • die Rücksichtnahme auf die Lernstile
  • Erstellung eines Individuellen Bildungsplans, in dem
    • auf die Person abgestimmten Lernwege
    • Kompensationsmittel sowie
    • Befreiungsmaßnahmen festgehalten werden. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die durch die Lernstörung bedingten Schwierigkeiten zu kompensieren.
  • Verstärkte Berücksichtigung des mündlichen Ausdrucks, um fachliche Inhalte darzustellen, aber auch im Erlernen der Zweitsprache und von Fremdsprachen
  • bei schweren Lernstörungen kann auch um die Befreiung von schriftlichen Arbeiten angesucht werdenDies sollte jedoch als Ausnahmefall gesehen werden, da das Ziel in jedem Fall jenes sein sollte, den Schüler, die Schülerin zu befähigen, auch unter Einsatz der elektronischen Hilfsmittel, sich schrifltich für sich und andere verständlich auszudrücken.
 
         
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