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Bewertung bei Lernstörungen

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Edith Brugger-Paggi

Durch die Art der Überprüfung der erreichten Kompetenzen sowhl während des Schuljahres, als auch während der Prüfungen sollen optimale Voraussetzungen geschaffen werden, um dem Schüler, der Schülerin die Möglichkeit zu bieten, die zu erbringenden Leistungen zu zeigen, wobei vorrangig auf die Beherrschung der fachlichen Inhalte geachtet werden soll. Von der Bewertung soll also grundsätzlich ausgeklammert werden, wie auch bei Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung, was auf die Störung selbst zurückzuführen ist. Es gilt grundsätzlich zu vermeiden, Schüler/innen zu beschämen, da dadurch Frustration erhöht und Motivation vermindert wird.

So ist bei Prüfungssituationen jeglicher Art die jeweils individuelle Situation zu berücksichtigen, die verwendeten Unterrichtsmethoden, die Bewertungsformen und all jene Maßnahmen, die im personenbezogenen Lernplan angeführt sind.

Je nach Lernstörung kann

  • die Ausführungszeit verlängert werden
  • können geeignete Kompensationsmittel eingesetzt werden
  • wird bei schritflichen Prüfungen, einschließlich der Abschlussprüfungen, mehr Wert auf die fachlichen Inhalte,als auf die Form gelegt. Dies gilt auch für die Fremdsprachen und für unsere Situation für die Zweitsprache.
  • bei schweren Lernstörungen kann auch um die Befreiung von schriftlichen Arbeiten angesucht werden. Der Antrag muss vom Klassenrat genehmigt werden und kann zeitlich begrenzt oder auch unbefristet sein. Dies sollte jedoch als Ausnahmefall gesehen werden, da das Ziel in jedem Fall jenes sein sollte, den Schüler, die Schülerin zu befähigen, auch unter Einsatz der elektronischen Hilfsmittel, sich schrifltich für sich und andere verständlich auszudrücken. Sollte bei Prüfungen, die schriftliche Prüfungs durch eine mündliche ersetzt werden, so wird der Klassenrat, die Prüfungskommission die Modalitäten und Inhalte festlegen. Klar ist, dass in all diesen Fällen von der Erreichung gleichwertiger Endkompetenzen ausgegangen wird und dementsprechend auch gleichwertige Abschlüsse erzielt werden.
  • Sollte aufgrund des Schweregrades der Lernstörung und zusätzlicher anderer Pathologien sich die Notwendigkeit differenzierter Zielsetzungen und darauf abgestimmer Prüfungsaufgaben ergeben, so hat dies zur Folge, dass bei den Abschlussprüfungen der Oberschule nur eine Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen erlangt wird.

 

 
         
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