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Klassengröße und Klassenbildung
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von Edith Paggi            


 

 

 

 

 

 

 

 

Man spricht von integrierten Klassen, wenn in der Klasse 1-2 Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose sind. Wir sprechen deshalb von Schülern mit Funktionsdiagnose und nicht generell von Schülern mit Behinderung, da es sich nicht immer um eigentliche Behinderungen handelt, sondern vielfach auch um Störungen verschiedenster Art.

In der Regel werden integrierte Klassen mit 20 Schülern gebildet. Entsprechende Bestimmungen werden jährlich durch Verwaltungsmaßnahmen festgelegt. In letzter Zeit war es auf Grund von Sparmaßnahmen nicht immer möglich diese Grenzen einzuhalten.

In den Pflichtschulen (Grund- und Mittelschulen) kann man davon ausgehen, dass fast 50% der Klassen integrierte Klassen sind und dass somit ein Großteil der Schüler im Laufe der Schulzeit mit Schülern mit Behinderung in Kontakt kommt.

Anders sieht die Situation in der Oberschule aus. Erst in den letzten Jahren haben auch aufgrund der Erhöhung der Schul- und Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr vermehrt Schüler mit Behinderung auch den Weg in die Oberschule gewählt. Insbesondere handelt es sich dabei um Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen, sowie Teilleistungsstörungen.

Ein Großteil der Schüler mit schwereren Behinderungen besucht bislang verschiedene Angebote der Landesberufsschulen, so z. B. die sogenannte Grundstufe zur Berufsorientierung. Aber auch in der Berufsschule hat die Erhöhung der Schulpflicht mit der damit verbundenen notwendigen Angleichung an die Bestimmungen der Schulen staatlicher Art eine neue Situation geschaffen. Derzeit besuchen eine Reihe von Schülern mit FD auch die allgemeinen Grundlehrgänge und werden dort z.T. durch Integrationslehrpersonen betreut.

 

   

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000