Der
Schulrat erstellt die Richtlinien für das Schulprogramm (LG 12/2000,
Art. 4/3). |
Diese Richtlinien
können nicht ins Detail gehen. Klare Aussagen und konkrete Formulierungen
erleichtern es aber dem Lehrerkollegium, den Eltern- und Schülervertretern
gleichermaßen, Leitlinien zu erkennen und Grundsätze zu beachten sowie
auszubauen. |
Bezugspunkte
für die Richtlinien sind:
- die gesellschaftliche,
politische, wirtschaftliche Entwicklung Südtirols – innerhalb der europäischen
und weltweiten Veränderungen
- das Umfeld der
Schule und die Partner der Schule
- besondere Merkmale
oder Bedürfnisse der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern.
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Folgendermaßen
kann vorgegangen werden:
- Feststellung des
IST-Zustandes, z.B. durch Analyse der Situation der Schule, ihres Umfeldes
und der großräumigen Entwicklung im Schulwesen
- Befragung der Mitglieder
der Schulgemeinschaft
- Überprüfung des
bestehenden Schulprogramms und Leitbildes
- Beschreibung der
Stärken und Schwächen (Image und Wirklichkeit) sowie Nutzung aller weiteren
Möglichkeiten, um sich ein klares Bild von der betreffenden Schule,
den Bedürfnissen des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes
und der Schulgemeinschaft zu verschaffen
- arbeitsteilige
Recherche in Untergruppen
- Festlegung eines
zeitlich vertretbaren Rahmens.
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Der
Schulrat trifft Aussagen über:
- Schwerpunkte und
Ausrichtung der Schulentwicklung
- erzieherische
Grundsätze der Schule und des Unterrichts
- Schwerpunkte des
schulischen Angebots in den Bereichen Unterricht und Beratung
- Merkmale der Zusammenarbeit
innerhalb der Schulgemeinschaft ·
- Gestaltung der
Beziehungen zu den Partnern der Schule
- Einsatzmöglichkeiten
der vorhandenen personellen Kompetenzen
- Art und Weise der
Weitergabe von Informationen innerhalb der Schulgemeinschaft und an
die Partner
- Reflexion und Auswertung
schulischer Arbeit.
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Der Schulrat beschließt z.B. auch:
- grundlegende Merkmale
der Unterrichtsorganisation
- organisatorische
Kriterien und Richtlinien ·
- Verwendung der
finanziellen und andern Ressourcen der Schule
- Grundsätze der
Verwaltungsarbeit.
Weiters kann der Schulrat
Überlegungen zum Prozess der Er- und Überarbeitung des Schulprogramms
mitteilen, z.B.:
- Möglichkeiten
für die Zusammensetzung von Arbeitsgruppen
- Methoden der Analyse
- Zeitlicher Rahmen
- Zeitpunkte für
die Diskussion von Zwischenergebnissen im Schulrat.
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