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koordinator/innen für schulprogramm | ||||||
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blikk schulentwicklung | ||||||||
Fortbildung - Grundlagen |
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Koordinatorinnen und Koordinatoren für das Schulprogramm sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 20 bis 30 Stunden verpflichtet (Einheitstext der Landeskollektivverträge vom 30. April 2003, Art. 13). Die Fortbildungspflicht bezieht sich auf die Dauer der Beauftragung und muss bei Erneuerung des Auftrages nicht neu geleistet werden. Die einzelnen Schulen können diese Fortbildung selbst oder im Schulverbund organisieren, sie können aber auch auf die Angebote des Pädagogischen Institutes und des Schulamtes zurückgreifen. |
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Fortbildung? |
Die
inhaltichen Schwerpunkte der Fortbildungen sind auf die Rolle des Koordinators
in der Umsetzung des Schulprogramms zugeschnitten und berücksichtigen
daher folgende Schwerpunkte:
Daneben gibt es, sofern der Bedarf besteht, auch Angebote für spezifische Aufgabenbereiche, z.B. neue Medien, Öffentlichkeitsarbeit. Bewährt hat sich
die Unterscheidung zwischen dem Angebot für bereits erfahrene
Koordinatoren und jenem für neu
ernannte. Ca. ein Drittel der Koordinatorinnen
und Koordinatoren werden jährlich neu ernannt.
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Fortbildung? |
Gegen Ende eines Schuljahres findet auf Bezirksebene ein Erfahrungsaustausch statt: Ein gemeinsamer Rück- und Ausblick rundet die persönliche Arbeit eines Jahres ab. Gleichzeitig werden auch Wünsche, Anregungen oder Kritik gesammelt. Die Organisation und
Leitung der Fortbidlungsveranstaltungen obliegt Dr. Matilde Aspmair, die
als Projektbegleiterin am Schulamt den Bereich "Koordinatoren"
innehat; für die gesamte Koordination des Bereiches ist Frau Inspektorin
Dr. Eva M. Lanthaler zuständig. |
Bildquelle oben: Jakob Brandt, Realgymnasium Bruneck; Bildquelle unten: Marion Oberarzbacher, Realgymnasium Bruneck |
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2002 |