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Der Psychologische Dienst - 2

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Bereich Kinder und Jugendliche

Erziehungsberatung, Psychotherapie und Diagnostik

Die Psychologen und Psychologinnen unterstützen die Familie in ihrer Erziehungsaufgabe und stehen bei speziellen Fragen zur Entwicklung oder in Problemsituationen zur Verfügung. Sie beraten Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, bieten ferner Familientherapie, Problemgespräche mit Jugendlichen und Kinderpsychotherapie an.

Manche Kinder weisen Störungen in ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung auf, andere zeigen Auffälligkeiten in den sprachlichen Fähigkeiten oder Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Lese-, Rechtschreibstörung, Rechenstörung, motorische Schwierigkeiten beim Schreiben ...). Für diese Kinder werden psychologische Diagnostik (Abklärung), Beratung, Psychotherapie und psychologische Begleitung der Eltern, sowie Beratung der Schulen und Kindergärten angeboten.

Häufig ist eine Zusammenarbeit mit den Ärzten und Ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen des Kinderrehabilitationsdienstes erforderlich, die in den verschiedenen Sanitätsbetrieben in unterschiedlicher Art und Intensität stattfindet.

Zusammenarbeit mit der Schule:

Die Zusammenarbeit ist in einem Abkommen zwischen Sanität und Schule geregelt.
Wichtige Bereiche dieses Vereinbarungsprotokolls betreffen die Anträge um Abklärung von Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen, die Erstellung von Berichten, Funktionsdiagnosen und Funktionsbeschreibungen, die geregelten Sitzungen für Schüler und Schülerinnen in besonderen Problemsituationen, sowie die Beratung und Therapie.

Die Anträge um Abklärung können direkt über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen oder auch über die Schule bzw. den Kindergarten, in diesem Fall müssen die Eltern mit dem Antrag um Abklärung einverstanden sein.

Bei Kindern mit Behinderungen oder ausgeprägten Entwicklungsstörungen wird im Einverständnis mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine sog. Funktionsdiagnose erstellt, die eine zusätzliche Betreuung durch eine Integrationslehrperson, einen/eine Behindertenbetreuer/in oder eine andere Form einer schulinternen Maßnahme der Förderung ermöglichen.
Oft dient das Gutachten auch nur dazu, den Schüler/die Schülerin besser beurteilen, ein ihm/ihr angemessenes Lernprogramm erstellen oder auch eine differenzierte Bewertung durchführen zu können.

Bei Bedarf und im Einverständnis mit den Eltern werden öfters auch zusätzliche Beratungsgespräche oder Psychotherapiesitzungen angeboten.

 
         
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