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Schulführung und Management

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Autonome Schulen
entscheiden
in den Bereichen

Bilanz
Didaktik
Organisation
Vermögen
Verwaltung

eigenverantwortlich, indem sie ein Bildungskonzept entwickeln, das auch den Bedürfnissen vor Ort Rechnung trägt.
 

Erfolgreiche
pädagogische Arbeit erfordert
eine gut funktionierende Verwaltung.

 

 

Schulführung in der autonomen Schule

bedeutet laut Berufsleitbild der Schulführungskräfte in der autonomen Schule Südtirols, den Leitungs- und "Gestaltungsauftrag für die eigene Schule anzunehmen, um den anvertrauten Kindern und Jugendlichen die ihnen angemessene Bildung zu ermöglichen".

 

 

 

Dieser Gestaltungsauftrag umfasst

  • pädagogisch-didaktische Weiterentwicklung des schulischen Lernens und Arbeitens,
  • Profilbildung der Schule,
  • Personalführung,
  • Schulklima und Schulkultur,
  • betriebswirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen,
  • Öffnung der Schule nach außen.

Schulführung in der autonomen Schule bedeutet auch, für den Gestaltungsauftrag sowohl Handlungsverantwortung als auch Ergebnisverantwortung zu übernehmen.

Die Schulführungskraft fördert im Rahmen einer Selbstevaluation sowohl persönliche als auch mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft vereinbarte Entwicklungsprozesse und unterstützt Fremdevaluation.

Aufgrund der Ergebnisse systematischer und strukturierter Kontrollen gewährleistet sie kontinuierliche Qualitätsentwicklungsprozesse und fordert von allen Beteiligten die Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung ein.

Beispiele aus

den Schulen:

Schulmanagement
GOB Bruneck

 

Weitere Beispiele finden Sie in der Galerie

 

 

 
 

Die Schulführungskraft

ist als gesetzlicher Vertreter des Rechtssubjekts Schule rechtlich dazu verpflichtet,

  • in Verwaltungstätigkeiten die vorgeschriebenen Verfahren zu beachten und
  • das Prinzip der Rechtsmäßigkeit mit den Prinzipien der Effizienz und Effektivität zu verbinden.
 
         
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