Das
Down-Syndrom
Fallbeispiel
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Als geistig behindert
gelten Personen, die in ihrem Lernverhalten aufgrund einer anlagebedingten,
vor der Geburt oder durch eine Hirnverletzung erworbenen, geistigen Funktionsschwäche
erheblich in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind. Bei der Teilnahme
am Leben der Gemeinschaft sind sie dauerhaft auf die Mithilfe weiterer
Personen angewiesen.
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