Soziale Verantwortung
für einen Menschen mit geistiger Behinderung wird dadurch charakterisiert,
dass er in die Gesellschaft aufgenommen und eingegliedert wird. Menschen
mit geistiger Behinderung, die sich selbst nicht behaupten können,
sind besonders in Gefahr ausgegliedert, vergessen und an den Rand geschoben
zu werden.
Integration bezeichnet
das Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten. Integration bedeutet
für Behinderte die gleiche Möglichkeit der Teilnahme an allen
sozialen, beruflichen wie privaten Lebensbereichen. Ausgrenzende Momente
sollen dafür vermieden und beseitigt werden. Aber Integration entsteht
nicht bei den bloßen Zusammentreffen von behinderten und nichtbehinderten
Menschen. Vielmehr fordert es eine aktive und gegenseitige Annäherung
und Auseinandersetzung. Integration bedeutet daher nicht, dass sich nur
die Behinderten nach allen Kräften bemühen ein "normales"
Leben zu führenund sich damit den Nichtbehinderten anzunähern.
Den "normal" heißt in diesem Zusammenhang Normen die von
Nichtbehinderten aufgestellt sind. Auch die sogenannten Nichtbehinderten
sind zum Ziel der Integration gefordert entgegenzukommen und das "Miteinander"
auch zu wollen. Unter Zwang kann keine Integration entstehen.
Die Alltagswelt ist
auf nichtbehindertes Leben ausgerichtet und schließt behinderte
Menschen oft von gesellschaftlichen Vorgängen aus. Der Unterricht
in eigenen Institutionen sowie das Arbeiten in besonderen Werkstätten
verringert den Kontakt zur Alltagswelt und verstärkt die sozialen
Folgeerscheinungen der Behinderung. Diese können erst abgebaut werden
durch:
- Gemeinsame Erziehung
in Kindergärten und Schulen
- Gemeinsame Berufausübung
- Bewegung und gemeinsames
Handeln in der Öffentlichkeit.
Vorurteile und Ablehnung
können durch Information und durch die persönliche Begegnung
mit behinderten Menschen abgebaut werden.
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